IMI-Mitteilung

In eigener Sache

von: IMI | Veröffentlicht am: 30. Oktober 2012

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Aus der Mottenkiste kommen die skurrilsten Dinge: Der ehemalige Abgeordnete des Bundestages Martin Hohmann meldet sich zurück. Anlass bot ihm ein Beitrag in der Sozialistischen Zeitung, in dem ein IMI-Autor auf den historischen Fall einer Rede des Abgeordneten aus dem Jahr 2003 verwies und wie diese zur Entlassung des Brigadegenerals Günzel dem damaligen Kommandanten des KSK geführt hatte. Kernpunkt des Artikels und Funktion des Verweises innerhalb des Artikels war es, auf die rechten Tendenzen innerhalb des „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) in Calw zu verweisen.

Hohmann wurde seinerzeit vom Vorstand seiner Partei scharf gerügt und der Vorsitzende des Zentralrates der Juden Paul Spiegel verwies auf die Rede als „schlimmster Fall von Antisemitismus“. Der damalige Verteidigungsminister Struck wies den Inspekteur des Heeres an, den Brigadegeneral von seiner Tätigkeit zu entbinden.

Was hat Hohmann den nun gesagt?

Am Tag der Deutschen Einheit, am 3. Oktober 2003 sagte der damalige CDU-Abgeordnete Martin Hohmann in einer Rede in Neuhof:

„Juden waren in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den Tscheka-Erschießungskommandos aktiv. Daher könne man Juden mit einiger Berechtigung als ‚Tätervolk‘ bezeichnen. Das mag erschreckend klingen. Es würde aber der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk bezeichnet.“

Brigadegeneral Günzel mischte sich in die Empörung, die der Veröffentlichung des Zitates folgte, mit einem Unterstützungsbrief ein, in dem er Hohmann für seine klare Sprache lobte, und fügte hinzu: „Ich hoffe, dass Sie sich durch Anwürfe aus dem vorwiegend linken Lager nicht beirren lassen und mutig weiterhin Kurs halten.“ (z.B. dokumentiert in Neues Deutschland 5.11.2003).

Ob tatsächlich Herr Hohmann  „noch mutig den Kurs hält“, entzieht sich unserer Kenntnis. Was wir jedoch wissen, ist dass sich die Kanzlei Oestreich in Eichenzell bemüht, der richtigen Zitierweise der Rede eine Bresche zu schlagen und darauf zu verweisen, dass es Herrn Hohmann vielmehr daran gelegen war, weder die Deutschen, noch die Juden als „Tätervolk“ bezeichnet zu sehen.

Die gewagte Konstruktion, die Herr Oestreich vorträgt, basiert dabei auf den im Zitat enthaltenen Konjunktiv „könnte“, die Anzeige, es handele sich bei dem Vergleich um eine „Zwischenerwägung“ die eine „Denkmöglichkeit“  repräsentieren würde. Die persönliche Distanz des Herrn Hohmann zu dieser Denkmöglichkeit würde überdies im letzten Teil deutlich angezeigt – sie gipfelt bei Herrn Oestreich in der Sinnspitze: Daher sind weder „die Deutschen“, noch „die Juden“ ein Tätervolk.

Herr Oestreich hat die Zitierweise in zwei unserer Texte von 2008 als „unwahre Tatsachenbehauptung“ identifiziert, womit wir das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten beschädigen würden. Er fordert eine Unterlassungserklärung und die Erstattung seiner Kosten.

Uns ist es nicht daran gelegen, einer ungeheuerlichen sprachlichen Geschmacklosigkeit vor Gericht ihren inhaltlichen Gehalt abzuringen und haben uns deshalb entschlossen, die Texte, wegen derer wir abgemahnt werden, in einer Form zu ändern, die den Sinngehalt und dem sprachlichen Duktus der Originalaussage gerecht wird.