Dokumentation - in: AUSDRUCK (Oktober 2012)

Aggression nach außen, Repression nach innen: Freie Bahn für Nazis?

Antifaschistischer Protest wird angegriffen und eingekesselt

von: 10. Oktober 2012

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Während Weltordnungskriege und imperiale Neuausrichtung die Außenbeziehungen der EU prägen, erfassen Wirtschaftskrise und Finanzdiktatur nicht nur die Peripherie, sondern die europäischen Kernländer selbst. Die imperiale Gewalt wendet sich auch nach innen. Die neoliberale Wirtschafts- und Finanzpolitik zeitigt Folgen, die angesichts der Sozialkürzungen und Entdemokratisierung zunehmend mit repressiven Mitteln eingedämmt werden sollen.

Die Enttabuisierung des Militärischen geht mit einer Tendenz zur Enttabuisierung des (Neo-) Faschismus einher. So scheint dieser als eine politische Richtung wie jede andere, die, solange sie nicht verboten sei, ein Recht auf Meinungsäußerung im öffentlichen Raum beanspruchen dürfe. Dieser Argumentationsfigur bedient sich die Politik verstärkt seit einigen Jahren. Man könnte meinen, dass das Auffliegen der NSU-Terrorbande im November 2011 dieser Tendenz ein Ende bereitet, dass in Bundes- wie Landesbehörden, in Polizei und Justiz ein selbstkritisches Nachdenken eingesetzt hätte. Doch weit gefehlt: von einem neuen Umgang mit Antifaschist_innen und demokratischen Gegner_innen von (Neo-) Nazis kann keine Rede sein.

Dies zeigt sich an drei Beispielen aus Baden-Württemberg zwischen 2009 und 2012. Der Regierungswechsel im Frühjahr 2011 von Schwarz-Gelb zu Grün-Rot lässt auch auf diesem Gebiet bisher keine Veränderungen erkennen. Breiter spektrenübergreifender Protest und Widerstand gegen Naziaktivitäten werden von Polizei und Justiz häufig verfolgt, Nazis erfreuen sich der Duldung, ja sogar Förderung durch die Behörden.

Stuttgart 2012: Unerwünschtes Engagement?

Während anderswo Behörden den Protesten nachgaben und Nazikundgebungen verlegten oder verkürzten, Amtsträger_innen und Lokalpolitik sich zu Protesten bekannten und Blockaden duldeten, zeigte sich die Stuttgarter Verwaltung gegenüber der NPD-„Deutschlandtour“ aufgeschlossen. Am 30. Juli konnte diese verfassungsschutzgeförderte ‚Partei‘ mit Unterstützung des Ordnungsamtes eine Kundgebung in der Landeshauptstadt abhalten und einen LKW mit Lautsprecheranlage zur Verbreitung ihrer Parolen einsetzen. Dem „Schwarzen Donnerstag“ 2010 vergleichbar, wurden Dutzende antifaschistischer Gegendemonstrant_innen, aber auch Passant_innen von hochgerüsteten Hundertschaften stundenlang eingekesselt, teilweise gefesselt abtransportiert und erkennungsdienstlich behandelt. Das Aufsuchen von Toiletten und die Versorgung mit Getränken und Lebensmitteln wurden nicht gestattet. Hermetisch abgeriegelte Straßenzüge und schikanöse Kontrollen verdeutlichten den Willen der Behörden, die Naziveranstaltung zu ermöglichen. Bereitschafts- und berittene Polizei, Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten sowie Streifen- und Zivilpolizei gingen unter massivem Gewalteinsatz gegen Antifaschist_innen vor. Diese wurden teils ohne Nennung konkreter Vorwürfe, teils wegen konstruierter Delikte wie „schwerem Landfriedensbruch“ per Gefangenentransporter in überfüllte Sammelzellen gebracht. Ein junger Antifaschist musste nach einem Polizeiangriff mit Kopfplatzwunde und Gehirnerschütterung stationär behandelt werden. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde willkürlich außer Kraft gesetzt. Für dieses gleichwohl planmäßige Vorgehen bedankte sich die Nazi-Partei bei den Stuttgarter Behörden. Diese hatten deren Aufzug mit der Begründung genehmigt, dass ein – von der NPD vorgeschobener – Protest gegen den EURO möglich sein müsse. Zum wiederholten Male zeigten die Stuttgarter Behörden, wie sie mit demokratischem Protest umzugehen pflegen.

Heilbronn 2011: Artikel 3 der Landesverfassung

Die Regierung Mappus war bereits abgewählt, jedoch noch im Amt, als sie am 1. Mai 2011 eine Art Abschiedsvorstellung gab. An diesem Tag wollten sich einige hundert Demonstrant_innen an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof. Während die Neonazis ungehindert marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürger_innen zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“. Eine angemeldete Gegendemonstration kam aufgrund des Polizeikessels nicht zustande. Laut Landesverfassung dient der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“. Wie ist es damit zu vereinbaren, dass die Behörden ausgerechnet an diesem Tag für Neonazis die Straße frei machten, die ihre rassistischen, demagogischen Parolen verbreiten durften?

Ulm 2009: Ein folgenloses Urteil?

Auch in Ulm ging es darum, einen Aufmarsch von Neonazis durch entschiedenes Entgegentreten zu verhindern. Wiederum am 1. Mai wurden mehrere hundert Personen in einem Polizeikessel beim Ulmer Weinhof stundenlang in Gewahrsam genommen und an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert. Die Neonazis dagegen durften marschieren. Doch couragierte Gegendemonstrant_innen aus Gewerkschaften und VVN-BdA klagten gegen das skandalöse Vorgehen der Behörden – und bekamen Recht. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 29.11.2010 (Az: 1 K 3643/09) den Ulmer Polizeikessel für rechtswidrig erklärt. Ähnliche Urteile gab es bereits in der Vergangenheit. Das scheint die Ämter bloß wenig zu kümmern.

Ministerien und Behörden pflegen vielfach ein vollkommen inakzeptables Feindbild von antifaschistischen Gegendemonstrant_innen. Es geht ihnen nicht nur um Diskreditierung, Einschüchterung und Neutralisierung von Opposition. Sie nutzen die Kesseltaktik für Polizeimanöver gegen antifaschistische, demokratische und gewerkschaftliche Gruppen auch, um Notstandsübungen unter quasi-realistischen Bedingungen abzuhalten.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist gefährdet. Auf Protest und praktisches Streben nach einer solidarischen Gesellschaft reagieren baden-württembergische Behörden auch nach dem Wechsel von 2011 oft mit brutaler Gewalt und Willkür. Eine intensive öffentliche Kritik der skandalösen Polizeieinsätze bleibt notwendig. Denn die Kriminalisierung von Protest ist weder zwangsläufig noch legitim. Betroffene des Heilbronner Kessels und solidarische Nazigegner_innen gehen sowohl politisch als auch juristisch gegen den Polizeieinsatz vor. Ein Termin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart am 25. Oktober 2012 steht bereits fest.

Aktuelle Infos unter:  www.kesselklage.de

Kontakt: kesselklage@versammlungsrecht.info

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