IMI-Analyse 2010/015 - in: AUSDRUCK (April 2010)

EU-Polizeieinsätze: Risiken, Fallstricke und Nebenwirkungen


von: Martin Hantke | Veröffentlicht am: 14. April 2010

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Kapazitäten

EU-Polizeieinsätze sind integraler Bestandsteil der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, früher ESVP). Sie werden im Rahmen des so genannten Zivilen Krisenmanagements durchgeführt. Von Seiten des Rates wird betont, dass ihre Rolle in Zukunft noch erheblich wachsen wird. Der seit 1. Dezember 2009 gültige Vertrag von Lissabon sieht eine primärrechtliche Erweiterung der Einsatzoptionen vor, sodass auch in dieser Hinsicht eine Vervielfachung von EU-Polizeieinsätzen zu erwarten ist. Im Rahmen dieser „zivilen“ Einsätze der GSVP ist die EU mittlerweile global aktiv. 2008 wurde die bisher größte Operation – EULEX Kosovo – eingeleitet. Zur Durchführung solcher Einsätze hat sich die EU bereits auf dem EU-Gipfel in Feira (Portugal) im Jahr 2000 verpflichtet, Kapazitäten des zivilen Krisenmanagements für so genannte Interventionsteams bereitzustellen: 5.000 Polizisten, von denen 1.000 innerhalb von 30 Tagen verlegbar sein sollen (inzwischen sind die Zahlen bereits auf 5.671 bzw. 1.400 angewachsen), 631 Staatsanwälte, Richter und Gefängnisaufseher, für so genannte Rechtsstaatsmissionen, 565 zivile Verwaltungsangestellte, 579 Zivilschutzexperten und 4.445 Hilfskräfte. Dazu kommen 505 Personen, die im Rahmen von Beobachtungsmissionen verlegt werden können. Informell wird zudem Unterstützung durch die Europäische Gendarmerieforce gewährt.

Missionstypen und Kommandostrukturen

Die EU-Einsätze reichen von Missionen zur Sicherheitssektorreform, bei denen Militär und Polizei beraten werden, wie in Guinea-Bissau, über Polizeiausbildungsmissionen, wie in der DR Kongo über die Flankierung von EU-Militäreinsätzen, wie vormals im Tschad, bis hin zur Entsendung von Militärpolizisten zur Absicherung humanitärer Hilfe, wie jüngst im Fall von Haiti. Dazu kommen Beobachtungsmissionen, wie im Fall der Mission in Georgien.
Gemeinsam ist allen EU-Polizeieinsätzen, dass im Hinblick auf ihre Durchführung keine Trennung der militärischen und polizeilichen Kommandostrukturen der EU stattfindet. Vielmehr ist man hier um eine enge Verzahnung bemüht. Im Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie von 2008 wird beschworen, dass zudem „interne und externe Sicherheit untrennbar miteinander verwoben sind.“ Beispielhaft in der Umsetzung war das EU-Manöver CME 09 (Crisis Management Exercise) Ende 2009, bei dem die Zusammenarbeit von „Ziviler Planungszelle“ und EU Operationszentrum erneut geprobt wurde. An diesem Manöver nahmen zudem auch „virtuelle“ integrierte Einheiten von Polizeisoldaten der Europäischen Gendarmerieforce teil.

Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von EU-Polizeieinsätzen

Wenn überhaupt in der europäischen Öffentlichkeit Kritik an diesen EU-Polizeieinsätzen zu hören ist, dann oft nur, dass sie ihre Ziele nicht erfüllt hätten. Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um das kleinste Problem. So töteten die von der EU-Mission EUPOL Kinshasa ausgebildeten Integrierten Polizeieinheiten hunderte von Oppositionellen in der kongolesischen Hauptstadt Kinshasa. Kongolesischen Sicherheitskräften, die im Rahmen der EUSEC-Mission „betreut“ wurden, sind von unabhängigen Menschenrechtsgruppen schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. Im Tschad fungierten die EU-Polizeikräfte an der Seite der EU-Militärmission als Unterstützung der Diktatur von Staatspräsident Déby. Auch während ihrer Anwesenheit wurden zahlreiche Oppositionelle von Angehörigen der Sicherheitskräfte des Tschads verschleppt. In Guinea-Bissau ist die Sicherheitssektorreform u.a. damit beschäftigt, die Grenzpolizei zu einer „besseren“ und damit menschenrechtlich fragwürdigen Migrationsabwehr zu ertüchtigen.

Probleme:

1.EU-Polizeieinsätze werden stets im Rahmen der Europäischen Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik durchgeführt. Damit liegt eine Militarisierung dieser Einsätze bereits in der Zuordnung vor und ist daher mit dem programmatischen Ziel einer zivilen Europäischen Union nicht vereinbar.

2.EU-Polizeieinsätze werden von militärischen bzw. zivil-militärischen Kommandostrukturen geleitet. Sie flankieren bzw. ersetzen oft militärische Einsätze. Dabei gerät ein polizeilicher Charakter der Einsätze in den Hintergrund.

3.EU-Polizeieinsätze tragen oft durch die Unterstützung autoritärer Regime und durch die Ausbildung von deren Sicherheitsapparaten zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen bei. Sie haben in diesem Zusammenhang de facto den Charakter von Militärberatungsmissionen.

4.Auch durch die zunehmende Verzahnung mit Einsätzen der European Gendarmerie Force (EGF) wird eine Militarisierung dieser Polizeieinsätze befördert. Die EGF übernimmt auch, etwa in Afghanistan, einen Teil der NATO-Polizeiausbildung. Diese hat die Verbesserung der Aufstandsbekämpfungsfähigkeiten zum Ziel und trägt damit ihrerseits zur weiteren Eskalation des Konfliktes bei.

5.Obwohl durchaus mit zivil-militärischem Charakter, werden EU-Polizeimissionen durch eine Mischfinanzierung aus verschiedenen EU-Haushaltstiteln bzw. EU-Fonds bezahlt. Dies ermöglicht dem Rat die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zu umgehen, die eine Begleichung operationeller Kosten mit militärischen bzw. verteidigungspolitischen Bezügen aus diesen Töpfen verbieten. Dies ermöglicht es, zur Finanzierung solcher Einsätze beispielsweise Zugriff auf Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu erhalten. In Zukunft wird auch für diese Einsätze der, in der Umsetzung des Vertrags von Lissabon, erstmals einzurichtende „Anschubfonds“ genutzt werden.

6.Die Auflösung der institutionellen und konzeptionellen Trennung von Militär, Polizei und Nachrichtendiensten wird sich im Rahmen des Stockholmer Programms noch verschärfen, da der Europäische Rat explizit „zu einer umfangreicheren Zusammenarbeit zwischen dem Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und der ESVP“ aufruft und zudem erstmals betont: „ESVP-Missionen tragen erheblich zur inneren Sicherheit der EU bei, indem sie die Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität in den Gastländern unterstützen und mithelfen, für stärkere Beachtung der Rechtsstaatlichkeit zu sorgen.“ EU-Polizeimissionen im Rahmen der ESVP werden also künftig auch als Teil der inneren Kriminalitätsabwehr gefasst werden. Damit scheint eine Rückwirkung der Militarisierung der Außenpolitik für die Innenpolitik vorprogrammiert.

7.Mit der Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes in Umsetzung des Vertrags von Lissabon droht die endgültige Unterordnung von EU-Polizeieinsätzen unter das Dach einer militarisierten EU-Sicherheitspolitik. Diese ist auf die globale Durchsetzung von EU-Interessen gerichtet, was durch den vorgesehenen erleichterten Zugriff auf EU-Finanzierungsinstrumente für operationelle Kosten von Missionen durch die Hohe Vertreterin wesentlich erleichtert werden wird.