IMI-Analyse 2006/007 - in: AUSDRUCK (April 2006)

Krieg und Folter – die zwei Geschwister


von: Uwe Reinecke | Veröffentlicht am: 12. April 2006

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„Unter Folter (im Sinne dieser Erklärung) ist jede Handlung zu verstehen, durch die einer Person von einem Träger staatlicher Gewalt oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen, sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr begangene Tat zu bestrafen oder sie oder andere Personen einzuschüchtern.“

„Die Folter ist eine verschärfte Form absichtlicher grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.“

„Jede Folterung oder jedwede andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde und als Verleugnung der Ziele der Charta der Vereinten Nationen sowie als Verletzung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündeten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verurteilen.“

„Kein Staat darf Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zulassen oder dulden. Außergewöhnliche Umstände wie auch immer geartete öffentliche Notstandssituationen dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe geltend gemacht werden.“

Die obenstehenden Sätze entstammen den ersten drei Artikeln der „Erklärung der UN-Vollversammlung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ vom 9. Dezember 1975 (UN-Anti-Folter-Konvention, zitiert nach ai-Jahresbericht 1979). Wohl fast alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland hätten bis vor wenigen Jahren geglaubt, dass es unnötig sei, diese Sätze zu zitieren und die Einhaltung dieser staatlichen Selbstverpflichtung zu fordern. Man ging davon aus, dass alle staatliche Gewalt in Deutschland sich selbstverständlich an diese völkerrechtlich auch für Deutschland verbindliche UN-Erklärung hält. Zumal die Bundesrepublik sich im Rahmen des Europarats und der EU, sowie durch das Grundgesetz ausnahmslos zum Verbot der Folter bekennt.

Mittlerweile allerdings entsteht der Eindruck, dass diese Selbstverpflichtung gerade in diesem Land in Vergessenheit geraten ist. Seit einigen Jahren wird deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland den „Pfad der Folterfreiheit“ nicht mehr als Freiheit von der Folter, sondern zunehmend als Freiheit zum Foltern versteht.

Die „Rettungsfolter“ als Türöffner

Im Zusammenhang mit der Entführung eines Frankfurter Bankierssohns wurde dem mutmaßlichen Täter im Oktober 2002 von einem hochrangigen Polizisten (Daschner) Folter angedroht, wenn er nicht das Versteck des entführten Jungen preisgebe.

In Medien und allgemeiner Öffentlichkeit wurde für das Verhalten des später milde verurteilten Polizisten Verständnis geäußert und ein hohes Maß an Gedankenverrenkung verlangt. Man ging sogar soweit, ein nichtvorhandenes „Dilemma“ zu postulieren in dem der Polizist gesteckt habe. Entweder der Junge könne gerettet werden, oder man müsse den Täter schützen. Daraus habe der Polizist verständlicherweise den Schluss gezogen, dass „Täterschutz nicht vor Opferschutz stehen könne.“ Egal, wie sich der Polizist entscheide, schuldig werde er in gewisser weise auf jeden Fall und da musste er sich eben so entscheiden, hieß es verständnisvoll in den Medien. Man könne doch den Eltern des Kindes nicht erklären, warum man nicht alles „erdenklich Mögliche“ getan habe, wurde aus „ExpertInnenkreisen“ eilfertig verlautet.

Ein Widerspruch ist nur vereinzelt zu hören und wird journalistisch nieder geschrieben. Dabei könnte man den Eltern selbstverständlich problemlos erklären, warum man nicht gefoltert und auch nicht damit gedroht werden darf, weil Folter nämlich nicht zu den „erdenklichen Möglichkeiten“ zählt. Durch das Gerede über „Rettungsfolter“ (Zitat Verfassungsminister Schäuble) wurde vergessen, dass man dadurch selber zum Täter und der mutmaßliche Täter zum Opfer würde. Folter ist ebenso wie die Drohung damit zweifelsfrei immer verboten und unter Strafe gestellt (§§ 340 Körperverletzung im Amt und §§ 343 Aussageerpressung StGB). Wie man da von einem „Dilemma“ ausgehen kann, wird ein ewiges Geheimnis der „FolterversteherInnen“ bleiben.

Von der Enttabuisierung des Militärischen zur Enttabuisierung der Folter

Der Frankfurter Fall ist nur einer von mehreren Versuchen, in Deutschland die Folter hoffähig zu machen. Verschiedene PolitikerInnen zielen in Interviews darauf ab, eine Akzeptanz für Folter zu erreichen. Der „internationale Terror“ bzw. der „islamistische Terror“ wird dazu vielfach bemüht. Ob der Terror den TerroristInnen nutzt, ist nicht zu klären, auf jeden Fall nutzt die Diskussion über den Terror den Kriegs- und FolterstrategInnen im „Westen.“

Hilfe wird ihnen dabei von Seiten des Professors an der Bundeswehr-Universität München, Michael Wolffsohn, zuteil. In bestimmten Fällen sei der Schutz vor Folter hintan zu stellen, da höhere Ziele eben wichtiger seien, behauptet er kühn bis menschenverachtend. Erklärungen gegen Folter, wie die UN-Anti-Folter-Konvention, sind in der deutschen Politik in Vergessenheit geraten, wie es vorher schon mit der Ächtung des Krieges als Mittel der Politik geschehen ist. Der Briand-Kellogg-Pakt vom Sommer 1928 verbietet Kriege. Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichner-Staaten.

Allerdings ist von einer Bundesregierung, die völkerrechtswidrige Angriffskriege führt bzw. geführt hat, selbstverständlich nicht zu erwarten, dass sie an anderer Stelle plötzlich die Menschenrechte verteidigt. Krieg und Folter bedingen einander. Krieg ist das Maximum an Terror und Menschenrechtsverletzung. Stärker als im Krieg kann man die Menschenwürde nicht verlieren und im Krieg existiert das Recht nicht mehr.

Zum Krieg nach außen gehört auch die Repression nach innen. Die Verrohung der staatlichen VertreterInnen ist die Folge der Logik der Kriegspolitik. „Verdachtsunabhängige Kontrollen,“ das Abhören von Telefonanschlüssen, die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes und weitere Maßnahmen sind dieser Logik geschuldet.

Seit Herbst 2001 befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in „uneingeschränkter Solidarität mit den USA“ im Kriegszustand mit der Welt. Der NATO-Bündnisfall wurde 2001 erstmals in der Geschichte des Bündnisses ausgerufen und bis heute nicht wieder zurückgenommen. „Mögliches Einsatzgebiet der Bundeswehr ist die ganze Welt,“ verkündete denn auch der Minister Struck stolz. Der vom Westen entfachte „Krieg gegen Terror“ soll sehr „lange dauern,.“ wie US-Präsident George W. Bush im Januar 2006 erneut bestätigte (schon 2003 wurden zehn Jahre in Aussicht gestellt).

Dieser Krieg nach außen und innen wird grenzenlos geführt. Alles scheint erlaubt. Deswegen kann es nicht überraschen, dass Internierungslager und Geheimgefängnisse eingerichtet wurden. Ebenso können Flüge der CIA (die selbstverständlich „geheim“ sind) mit illegal Verschleppten nicht überraschen, denn Kriege sind nun einmal brutal. Die Illusion eines „humanen“ oder gar „gerechten“ Krieges ist nur propagandistischer Betrug an der Wahrheit und beleidigt die Intelligenz eines jeden Menschen.

Der damalige Kanzler Schröder hat zunächst das „Militärische enttabuisiert“ und seine Nachfolgerin will „Ordnungspolitik mit freundlichen Worten und Marschflugkörpern“ betreiben. In einer solchen Atmosphäre haben UN-Deklarationen oder gar schlicht die Menschenwürde einen schweren Stand. Nachdem der Krieg für die Bundesrepublik Deutschland schon normales Mittel der Politik geworden ist, kann nun auch das Foltern enttabuisiert werden.

Deutsche Folterbeteiligung am „Krieg gegen den Terror“

Mit diesem Politikstil und -Ziel ist die Bundesregierung offenbar sehr weit vorangekommen.
Hohe Militärs, PolizistInnen, BeamtInnen des BKA bzw. GeheimdienstlerInnen reisen durch „die ganze Welt“ (bisher bekannt sind das US-Lager Guantánamo/Cuba und Syrien) und verhören Gefangene in Häftlingslagern fremder Staaten, die nachweislich foltern. Ja, man will sogar von Ergebnissen der „Verhöre“ durch Behörden eben dieser Staaten profitieren, auch wenn die Aussagen unter Folter erzwungen wurden. Minister Schäuble erklärt dazu, man müsse sonst auf die Zusammenarbeit mit fast allen Armeen und Geheimdiensten der Welt verzichten und ferner auch auf wichtige Erkenntnisse, die eventuell zur Aufklärung von terroristischen Verbrechen oder sogar zur Verhinderung von Terror genutzt werden könnten. Und das könne doch keiner wollen, so wird eilfertig um Verständnis für diese ungeheuerliche Aussage geworben. Folter ist so zum Teil des „Krieges gegen Terror“ unter deutscher Beteiligung geworden. Ein NATO-Soldat gleicht sich somit dem Feindbild des „internationalen Terroristen“ an und unterscheidet sich bald nur durch die Uniform vom Gegner.

Darüber hinaus wurde bekannt, dass neben der Bundeswehr sich auch der BND direkt am Irakkrieg beteiligt haben soll (IMI e.V. hatte bereits 2003 die direkte deutsche Kriegsbeteiligung durch Politik und Bundeswehr benannt). Ohne die Invasion im Irak hätte es die skandalösen Folterfotos irakischer Gefangener durch eine US-Soldatin und ihrer KameradInnen nicht geben können. Hieran beteiligt zu sein lastet schwer auf der deutschen Regierung, der Bundeswehr und dem BND. Die Regierung Merkel hat keinen Kurswechsel in der Kriegs- und Folterpolitik vorgenommen und Mitglieder der Vorgängerregierung in die jetzige Regierung übernommen.

Aber damit nicht genug: Die Bundesregierung sieht sich derweil Vorwürfen ausgesetzt, die darauf hindeuten, dass deutsche Behörden die Freilassung eines Bremer Türken aus der US-Gefangenschaft in Guantánamo/Cuba verhinderten. Möglicherweise wollten deutsche Regierungsstellen damit Druck auf den illegal Verschleppten ausüben, damit er deutschen VertreterInnen gegenüber in Guantánamo Aussagen macht. Die erhofften Aussagen konnten wohl nicht erzwungen werden. Das ficht die Bundesregierung in ihrem gesetzwidrigen Verhalten nicht an. Deutsche Stellen sind in einem anderen Fall über die Verschleppung eines Deutschen libanesischer Abstammung im Dezember 2003 durch die Geheimdienste Mazedoniens und der CIA und seiner anschließenden Folterung informiert worden und schweigen dazu. Sie legen noch nicht einmal Protest bei den US-Stellen ein. Selbst ein späteres Hilfeersuchen des Staatsbürgers bzw. seines Rechtsbeistands bleibt ohne nennenswerte Folgen. Möglicherweise hat die Bundesregierung den US-Stellen sogar Informationen über den nach Afghanistan verschleppten 42-jährigen Khaled El-Masri geliefert. Die Bundesregierung deckt damit zumindest ein Verbrechen an einem deutschen Staatsbürger, das von einer Dienststelle eines „befreundeten Staates“ begangen wurde. Auch dafür soll Verständnis aufgebracht werden, denn das alles geschieht zum Schutz der BürgerInnen vor Terror, zumindest will die Regierung dies den BürgerInnen glauben machen.
Dass im Rahmen des „Krieges gegen Terror“ von Seiten der Verbündeten der Bundesrepublik Deutschland gefoltert wurde bzw. deutsche Stellen von Folter durch Dritte profitieren wollten, steht mittlerweile außer Zweifel. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss ist installiert und soll zur Klärung beitragen. Auf das Ergebnis dieser Untersuchung kann man gespannt sein. Die Erfahrungen mit dem „Parlamentarischen Kontrollgremium“ lassen allerdings wenig Hoffnung aufkeimen.

Dessen ungeachtet, bleibt die Frage was eigentlich in den letzten Jahren passiert ist, wenn Folter und Krieg in der Gesellschaft breit akzeptiert scheinen und es zu keinem Aufschrei der Öffentlichkeit kommt, wenn sich Deutschland an derlei menschenverachtenden Maßnahmen beteiligt.

https://www.imi-online.de/download/UR-Folter-4-2006.pdf