IMI-Standpunkt 2004/031 - in: IMI-List, 05.05.2004

Neue Asylregelung für die EU


von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 5. Mai 2004

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In die Europäische Union sind 10 neue Länder beigetreten, die so
genannte EU- Osterweiterung ist vollzogen. Kurz vor der Erweiterung der
EU auf 25 Staaten einigten sich die Innenminister der EU auf neue
Regelungen im Asylbereich. Der deutsche Innenminister Otto Schily hat
sich kurz vor Torschluss noch durchgesetzt: die Regelung mit so
genannten „sicheren Drittstaaten“ gilt nun auch auf EU-Ebene, somit ist
das EU-Asylrecht auf dem niedrigen deutschen Niveau. Amnesty
international meinte zum Beschluss: „Es ist erschreckend, dass es der
rot-grünen Bundesregierung doch gelungen ist, das Konzept der so
genannten sicheren Drittstaaten auf die EU auszuweiten“. „Bleibt diese
Regelung in Kraft, kann die EU künftig nicht verhindern, dass ein
Mensch, der vor Folter im Heimatland flieht, durch Kettenabschiebung
wieder im Heimatland landet.“

Das UNHCR (das hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen)
kritisierte ebenso wie amnesty international (ai) und Pro Asyl die
Regelung: „Mit diesen Regelungen laufen Asylsuchende Gefahr, weder eine
individuelle Prüfung ihres Antrages zu erhalten noch eine effektive
Möglichkeit, die Vermutung zu widerlegen, dass ein Staat in ihrem
besonderen Fall nicht als sicher gelten kann. Den Betroffenen kann nun
überall in der EU die Aufnahme eines Asylverfahrens verweigert werden,
wenn sie durch einen so genannten „besonders sicheren Drittstaat“
eingereist sind.

Die neue Asylregelung steht noch – wie es so schön heißt – unter
Parlamentsvorbehalt in Deutschland und Schweden. D.h. der Bundestag muss
dieser flüchtlingsfeindlichen Regelung noch zustimmen. Hoffen wir, dass
es noch genügend Gegenwehr gibt. (TP)