Pressebericht - in: Unsere Zeit, 20.02.2004

Antimilitarist in Untersuchungshaft

München nach der Nato-"Sicherheitskonferenz"

von: Dieter W. Feuerstein / Pressebericht / Dokumentation | Veröffentlicht am: 2. März 2004

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München nach der Nato-„Sicherheitskonferenz“

Eine Woche nach den Aktivitäten gegen die Nato-Sicherheitskonferenz wirken die Ereignisse für einen Teilnehmer der Kundgebungen noch nach. Bereits zu Beginn der Proteste gegen das Kriegstreibertreffen wurde der Demonstrant am Freitag Abend wegen „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“ – konkret: Vermummungsverbot – festgenommen.

Es wurde Anklage erhoben wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter Untersuchungshaft angeordnet, die bist zum Redaktionsschluss über zehn Tage andauerte. Laut Pressestelle der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl nicht außer Vollzug gesetzt, da der Beschuldigte über keine ladungsfähige Anschrift in der BRD verfügt. Wer seinen festen Wohnsitz im Ausland hat, lebt halt besonders gefährlich in unserem Rechtsstaat. Ob die Tat letztlich zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme führen wird, ist fraglich, denn nach offiziellen Angaben trugen zwei Polizisten nur leichte Verletzungen im Kniebereich davon.

Mit der Forderung nach sofortiger Freilassung des Gefangenen aus der U-Haft protestierten am 13. Februar über hundert Teilnehmer auf einer Solidaritätsveranstaltung am Rande der Münchner Fußgängerzone. In den Redebeiträgen wurde noch einmal auf die überzogenen Aktionen und Provokationen der Polizei hingewiesen und die zunehmende Kriminalisierungsstrategie verurteilt.

Offen bleibt immer noch, welcher Teil der Rede des Friedensaktivisten Tobias Pflüger (UZ berichtete) strafbar war und zu seiner Festnahme mit Redeverbot führte. Eine entsprechende Anfrage der UZ liegt den Pressestellen von Polizei und Staatsanwaltschaft vor.