Dokumentation / Aktion
Strafantrag gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
von: Armin Leuven / Martin Singe / Dokumentation | Veröffentlicht am: 10. Januar 2003
Bonn, den 30.12.2002
Armin Lauven
In der Maar 40
53175 Bonn
0228/9319809
Martin Singe
Stiftsgasse 17a
53111 Bonn
0228/264615
Staatsanwaltschaft Bonn
53222 Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 80 Strafgesetzbuch stellen wir hiermit wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges Strafantrag gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, namentlich gegen Bundeskanzler Schröder, Außenminister Fischer und Verteidigungsminister Dr. Struck, und bitten die Staatsanwaltschaft Bonn, die entsprechenden Ermittlungen aufzunehmen.
Begründung:
Der Tagespresse ist zu entnehmen,
„Berlin rückt von Nein zum Krieg ab“ (Frankfurter Rundschau – im folgenden FR – 30.12.02) und „Fischer schließt ein deutsches Ja zum Krieg am Golf nicht aus“ (General-Anzeiger 30.12.02);
„Bundeswehr soll von Ende Januar an US-Militäreinrichtungen in Deutschland schützen“ (FR 21.12.02);
„Deutsche fliegen auch im Krieg“, und „Schröder und Fischer sehen Awacs-Einsatz als Nato-Pflicht“an (FR 13.12.02);
„Überflugrechte für die US-Luftwaffe und freie Nutzung ihrer deutschen Militärbasen für einen Krieg gegen Irak …“ (FR 28.11.02) und „Deutscher Luftraum steht der US-Armee zur Verfügung“ (General-Anzeiger 23./24.11.2002);
„Berlin werde … (für eine mögliche Militäraktion in Irak) … ergänzende Hilfestellung leisten“ werde (FR 22.11.02).
Unseres Erachtens belegen diese Zitate klare Verstöße gegen Artikel 26 Grundgesetz und erfüllen den Straftatbestand nach § 80 Strafgesetzbuch.Wir sehen uns daher verpflichtet, Ihnen dies mitzuteilen, da wir uns bei Unterlassen der Anzeigepflicht selbst strafbar machen würden.
Mit freundlichen Grüßen