FB: Freispruch wegen Fahnenflucht-Aufruf rechtskräftig – neuer Desertions-Aufruf gegen den neuen Krieg

von: 2. Oktober 2001

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Pressemitteilung 20.09.2001 (V.i.S.d.P.: Tobias Pflüger)

Am 18.09.2001 erhielt der Anwalt von Tobias Pflüger, Rechtsanwalt Holger Rothbauer eine Kopie eines kurzen lapidaren Schreiben der Staatsanwaltschaft Tübingen an das Landgericht Tübingen vom 12.09.2001 in dem es – unterschrieben von Staatsanwalt Dr. Klose – heißt:

„Die Berufung der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tübingen – 12 Cs 15 Js 6706/99 – wird hiermit zurückgenommen.“

Das heißt: Der Freispruch des Amtsgerichts Tübingen vom 28.06.2000 wegen des Aufrufs zur Fahnenflucht im Zusammenhang mit dem NATO-Angriff auf Jugoslawien ist hiermit rechtskräftig!

Der rechtskräftig freigesprochene Tobias Pflüger sagte zu dem Urteil:

Damit ist für Recht empfunden worden, daß ich Soldaten aller Kriegsparteien während des NATO-Krieges gegen Jugoslawien dazu aufgerufen habe, zu verweigern oder zu desertieren. Begründung war ein „unvermeidbarer Verbotsirrtum“. 1 (Näheres zum Prozeß [Urteil, Schriftverkehr, Presseberichte, Solidaritätsaktionen etc.] unter http://www.tobias-pflueger.de) (Fussnote 1)

Ich kann mich aufgrund der neuen weltpolitischen Situation 2 allerdings nicht recht freuen über den rechtskräftigen Freispruch. Die US-Regierung, die NATO und die deutsche Bundesregierung bereiten derzeit Rachekriege wegen der brutalen und entsetzlichen Mega-Anschläge von New York und Washington vor.

Der „erste Krieg des 21. Jahrhundert“ (Bush), „der Kampf Gut gegen Böse“ (Bush) sei ein „langer Kreuzzug“ (Bush), ein „weltweiter Feldzug“ (Bush). Jede militärische Aktion sei möglich.

Die Vereinten Nationen (UN) haben nicht etwa beschlossen, daß die Verantwortlichen für die Anschläge mit militärischer Lynchjustiz „ausgeräuchert“ (Bush) und „vernichtet“ (Bush) werden sollten, nein die UN sprachen davon, daß sie „vor Gericht zu bringen“ sind. Richtig.Terrorismus ist kein Krieg!

Die Bundesregierung will an militärischen Vergeltungsaktionen teilnehmen. Eine Beteiligung der Bundeswehr und dort der Elitekampftruppe „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) – mit der ich mich seit Jahren intensiv beschäftige – ist vorgesehen.

Deshalb:
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Aufruf

Ich fordere die US-Regierung, die NATO und die Bundesregierung auf, auf Racheaktionen, insbesondere Krieg, zu verzichten. Ist Rache ein Akt einer „zivilisierten Welt“? Ich meine nein! Statt Rache ist eine Bekämpfung von Ursachen von Terrorismus überfällig.

Ich rufe hiermit alle Soldaten, die bei Rachekriegen wegen der brutalen Anschläge in den USA, – gegen wen auch immer eingesetzt werden sollen – dazu auf:

– verweigert die Befehle, die verfassungswidrig und völkerrechtswidrig zur Teilnahme an Rachekriegen auffordern. (Es handelt sich hier nicht um einen Artikel 5 Fall der NATO!, Terrorismus ist kein Krieg) Es besteht nach dem Soldatengesetz die Pflicht, völkerrechtswidrige Befehle zu verweigern.
Seite , bitte wenden
– verweigert den Kriegsdienst nach Artikel 4. Abs. 3 Grundgesetz
– oder verweigert den Kriegsdienst total, da der „Zivildienst“ als Kriegsdienst ohne Waffe auch in militärische Planungen eingebunden ist
– oder desertiert, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, sich dem Krieg zu entziehen!

– Ich rufe die Soldaten der anderen NATO-Staaten (USA, Großbritannien, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Irland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Ungarn, Polen, Tschechien, Griechenland und Türkei) dazu auf, verweigert den Kriegsdienst und/oder desertiert (s.o.)!

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Die Begründung für den Freispruch im jetzt rechtskräftigen Urteil vom 28.06.2000 trifft auch heute wieder zu. (Fussnote 1)

Wer sich diesem Aufruf anschließen will schicke bitte eine e-mail an mailto:aufruf@tobias-pflueger.de. Der Aufruf kann weiter verbreitet werden. (Fussnote 3)
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Fussnote 1: „1. Der Angeklagte war bei der Begehung der angeklagten Taten der festen Überzeugung, daß er mit seinem Verhalten nicht den Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB erfüllt, da dieser Krieg nach seiner Meinung gegen geltendes Völkerrecht verstoße und folglich eine Befehlsverweigerung der im Jugoslawienkonflikt beteiligten Bundeswehrsoldaten u.a. durch § 22 Abs. 1 WStG gerechtfertigt sei und auch eine Desertion deshalb nicht den Tatbestand des § 16 Abs. 1 WStg erfülle. […] 2. Dieser Irrtum war für die Angeklagten auch unvermeidbar. Der Angeklagte hat seine Erkundigungspflichten im Sinne des § 17 StGB genügt, indem er sich eingehend mit der Frage der völkerrechtlichen Beurteilung des Jugoslawienkrieges beschäftigt hat. […]“

Fussnote 2: Eine erste Stellungnahme und Analyse zu den brutalen Mega-Anschlägen von New York und Washington für die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. vom 12.09., aktualisiert am 18.09. findet sich auf der Homepage von IMI: https://www.imi-online.de/2001.php3

Fussnote 3: Am Ende noch eine persönliche Anmerkung: Im ersten Moment nachdem ich den Brief der Staatsanwaltschaft gelesen hatte, „am 12. September“ „zurückgenommen“, dachte ich: „O.k. dann eben wie vor Gericht angekündigt: „Im nächsten Krieg werde ich es wieder tun“. Dann jedoch Gedanken, „der ganze Streß noch mal?“, „lieber würde ich weiter Analysen für die Informationsstelle Militarisierung und andere schreiben“ und „eigentlich habe ich auch für mich persönlich anderes zu tun“. Doch, nach einigem Abwägen: „Es geht wohl nicht anders: Es muß wohl sein, bei der Vorlage…“ Nur meine Bitte an alle: Bitte unterzeichnet den Aufruf, damit es so viele sind, daß die Justiz nicht einzelne herausgreift.

Zentrales Ziel muß es sein, den drohenden Krieg zu verhindern, auch dieser lange Krieg der USA, der NATO und der Bundeswehr wird wieder schwerpunktmäßig Unschuldige und Zivilisten treffen.

Bei Unterstützung des Aufrufes bitte eine e-mail an mailto:aufruf@tobias-pflueger.de. Begründungen kann jede/r schreiben wie sie/er will.

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Rückfragen möglich unter 0174-7650483 oder 07071-793155