Justizminister hielt NATO-Krieg für rechtswidrig
Am 12. Oktober 1998 stimmte der Deutsche Bundestag mit einer Mehrheit von 500 Abgeordneten (62 Nein, 18 Enthaltungen) der Beteiligung der Bundeswehr am NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien zu. Der Heidelberger Publizist Hermann Theisen nahm den zweiten Jahrestag im vergangenen Herbst zum Anlass, alle Abgeordneten zu ihrer heutigen Sicht zu befragen.
In einer 36 Seiten starken Dokumentation, die nun vorliegt, ist der Bundestagsbeschluss vom Oktober 98, der Brief an die Abgeordneten und die Antworten enthalten.
Von 669 angeschriebenen Parlamentariern antworteten immerhin 137, neun davon telefonisch. In einer Auswertung der Antworten kommt Theisen zu dem Ergebnis: „Zwar wurde der Einsatz von einigen (wenigen) Befürwortern zurückblickend aufgrund des Kriegsverlaufs u.a. Gründe kritisiert, insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die Zustimmung zur Bundeswehrbeteiligung an jenem Krieg auch im Nachhinein eine ungebrochene Bestätigung findet.“
Die „Ja-Sager“ weigern sich offenbar nach wie vor, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. So stellt Theisen fest, dass „so gut wie alle Befürworter … das Wort Krieg in ihrer Antwort vermieden.“
Interessant dürfte die Reaktion der SPD-Abgeordneten Angelika Graf sein, die sich im Oktober 98 enthalten hatte und nun erklärt: „Im Nachhinein würde ich mich wohl – wenn ich die Entscheidung nochmals treffen könnte – nicht enthalten, sondern dagegen stimmen.“
Winfried Nachtwei von Bündnis 90/Die Grünen trug im Frühjahr 1999 die NATO-Luftangriffe mit und hält die Entscheidung auch weiterhin für richtig. Immerhin aber räumt er nun ein: „Allerdings habe ich, haben wir die – längst beschlossene – NATO-Strategie ‚begrenzter Luftoperationen‘ nicht konsequent und rücksichtslos geprüft. Das war ein Versagen der Politik und der parlamentarischen Kontrolle. Hinsichtlich Verlauf und Ergebnis wurde der NATO-Luftkrieg dann zum abschreckenden Beispiel.“
Angelika Beer, bündnisgrüne „Wehrexpertin“ wankt auch in der Rückschau nicht: „Auch im Nachhinein kann ich keine andere Handlungsmöglichkeit sehen.“ Ihre Offenheit ist geradezu entwaffnend: „Dabei will ich nichts beschönigen. Der Einsatz hat dem Völkerrecht widersprochen, er muss eine Ausnahmen bleiben.“ Letzteres muss allerdings mindestens als „Beschönigung“ gewertet werden, läuft der Umbau der Bundeswehr, den Beer befürwortet, doch gerade auf das Gegenteil hinaus.
Der „Knüller“ in der Dokumentation ist sicherlich die Stellungnahme des damaligen Justizministers Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP). Seine Position ist durch Theisens Dokumentation erstmals öffentlich geworden und soll wegen ihrer Bedeutung hier ausführlich dokumentiert werden:
„Ich habe an der seinerzeitigen Beschlussfassung im Bundestag extra nicht teilgenommen (und dafür auch die betreffende Ordnungsgeldzahlung gerne in Kauf genommen). Ich war seinerzeit noch der amtierende Bundesjustizminister und hatte mich bei dem vorangegangenen Kabinettsbeschluss, der die Parlamentsvorlage lieferte, ausdrücklich gegen die in Rede stehende Einsatzentscheidung ausgesprochen. Eine entsprechende Protokollerklärung von mir liegt in den Kabinettsakten. Da ich mich außerhalb des Kabinetts nicht gegen die Regierungsentscheidung stellen wollte (und durfte: § 28 II GeschOBRreg), aber auch von meiner Meinung nicht abweichen wollte, kam nur eine Nichtteilnahme in Betracht. Maßgeblich war in der Sache für mich vor allem das Fehlen eines entsprechenden Sicherheitsrats-Beschlusses. Denn abgesehen von der schlichten rechtlichen Notwendigkeit einer solchen Voraussetzung schien (und scheint) mir nur durch einen solchen Beschluss die Gefahr vermieden, dass einzelne Staats- oder Bündnisinteressen den Ausschlag geben. Immerhin hatte man in ganz ähnlichen Fällen mit vergleichbaren humanitären Katastrophen eben von einer militärischen Intervention abgesehen, offenbar weil bestimmte Machtinteressen nicht so eindeutig dafür stritten. Schließlich schien mir auch die militärische, strategische Richtigkeit des Waffeneinsatzes nicht einleuchtend, weil durch die Luftoperationen voraussehbar die zu schützende Bevölkerung selber in Mitleidenschaft gezogen wurde.“
Welche Wirkung hätte es seinerzeit wohl gehabt, wenn öffentlich geworden wäre, dass selbst der amtierende Justizminister, den Luftkrieg der NATO für völkerrechtswidrig und politisch falsch gehalten hat?
Arno Neuber
Die Dokumentation ist im Internet zu finden unter: http://userpage.fu-berlin.de/~ami/extra/kosovo/mdbs.htm