Schwäbisches Tagblatt vom 10.02.00

Ein Vertrag zu wessen Nutzen?

Klinikum und Bundeswehr haben enge Zusammenarbeit vereinbart

von: Rosemarie Greiner | Veröffentlicht am: 20. März 2000

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TÜBINGEN: Frage: Was macht die Bundeswehr im Tübinger Universitätsklinikum? Antwort: Es ist eine von zehn medizinisch hochpotenten Einrichtungen der Krankenversorgung im Land, die eine durch Vertrag besiegelte zivilmilitärische Zusammenarbeit eingegangen sind.

Dazu muss man wissen, dass im April vergangenen Jahres die Deutsche Krankenausgesellschaft (DKG) eine solche Zusammenarbeit nahegelegt hat. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Bundesrepublik Deutschland, sprich dem Bundesverteidigungsministerium, heisst es: Die DKG empfiehlt �ihren Mitgliedsverbänden und den angeschlossenen Krankenhäusern den beigefügten Mustervertrag über die Grundsätze einer solchen zusammenarbeit zwischen einem zivilen Krankenhaus und einer Reservelazarettgruppe der Bundeswehr�.

Für den stellvertretenden Wehrebereichs- und Divisionsarzt Dr. Karlheinz Fuchs vom Wehrbereichskommando V in Sigmaringen (wo man sich �massiv wundert, dass niemand von der Bundeswehr zum Podium eingeladen wurde�) nichts eben Neues: „Seit Bestehen der Bundeswehr haben wir bundesweit mit einer Vielzahl von zivilen Krankenhäusern sogenannte Ausbildungsverträge zum Zweck einer entsprechenden Ausbildung des Sanitätspersonal“. Neu sei in diesem Zusammenhang der Rahmenvertrag.

Der vom Klinikum eingegangene Vertrag, sagt der Leitende Ärztliche Direktor des Klinikums Prof. Michael Bamberg, „ordnet sich ein in diesem empfohlenen Rahmenvertrag zur zivilmilitärischen Zusammenarbeit“. Für Bamberg geht es dabei �ausschließlich darum, dass Sanitätspersonal in speziellen Abteilungen ausgebildet werden können, um ihre humanitären Aufgaben ausführen zu können�, darum, Ausbildungslücken aufzufüllen. Wenn die Bundesregierung sich ni Osttimor engagiere und den Sanitätsdienst den dortigen medizinischen Anforderungen aussetze, müssten die leute auch entsprechend ausgebildet sein. Dass die Militärs in Scharen einfalle werden, glaubt er nicht, „es werden einzelne sein, und sie müssen stinknormal mitarbeiten im Routinebetrieb“.

Auf das heutige Podium angesprochen konzidiert Bamberg freilich: „Ich sehe ein, dass man da Kritik üben kann.“ Grundlage der Kooperation ist laut Präambel dieses Rahmenvertrags nämlich „eine enge Zusammenarbeit schon zu Friedenszeiten in Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die gemeinsame Nutzung von Material und Gerät“. Und dieses „schon“ hat zwei Zeilen weiter eine Fortsetzung: �Das Zusammenwirken zivilen und militärischen Personals (…) schafft zudem die Basis für die Kooperation im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung.“

Dann nämlich kommt die im Vertragstitel enthaltene �Zusammenarbeit der Reservelazarettgruppen mit dem Klinikum Tübingen� zum Zug. Dazu muss man sich erinnern, dass die Bundeswehr für den Fall der Landes- und Bündnisverteidigung seit Jahrzehnten Reservelazarettgruppen vorhält – für jeden ihrer sieben Wehrbereiche in der Republik acht mit je 1000 Betten. Neu ist ein Kooperations-Modell zwischen jeweils einer Reservelazarettgruppe und einer oder auch mehreren zivilen Einrichtungen der Krankenversorgung. Es stellt, erklärt Fuchs, eine gleichrangige Versorgung von zivilen und militärischen Patienten sicher. �Das zivile Krankenhaus bleibt auch im Fall der Landes- oder Bündnisverteidigung intakt und autonom, zivile Patienten und kranke oder verwundete Soldaten werden dort gleichberechtigt akutversorgt.� Pflege und Rehabilitation sollen dann aber für Soldaten und zivile Patienten, ebenfalls �gleichberechtigt�, in der Reservelazarettgruppe erfolgen – �für das Tübinger Klinikum wäre das Horb, wo seit langem ein Reservelazarett mit fester Infrastruktur existiert�.

Für die Kritiker der eingegangenen Zusammenarbeit, zu denen die das heutige Podium veranstaltende Tübinger Informationsstelle Militarisierung gehört, gibt es vor allem drei Ansatzpunkte. 1. Kaum Informierung der Öffentlichkeit, 2. Militarisierung der Kliniken, 3. Einplanung der Krankenhäuser und Kliniken in den nächsten Krieg. Bamberg: �Wir können doch mit oder ohne irgendeinen Vertrag im Fall des Falles von Bund oder Land jederzeit requiriert werden.�

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Schwäbisches Tagblatt vom 10.02.00,
Abschrift von Thomas Geyer