IMI-Aktuell 2023/519

2%: Auch nach 2026 bindend?

von: 12. August 2023

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Das bisherige Gesetz zum Sondervermögen gibt für die Zeit nach 2026 kein klares Bundeswehr-Ausgabenziel vor, insbesondere keine Bindung an das sog. 2%-Ziel. Das soll sich laut der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung („Zwei Prozent ohne Wenn und Aber“, S. 6) aber nach der Sommerpause mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz ändern: „Aus dem Entwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, geht hervor, dass die Regierung sich deutlich strikter an das Nato-Ziel von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung binden will. Das Gesetz für das Bundeswehrsondervermögen soll entsprechend geändert werden. Noch heißt es darin, mit Hilfe des Sondervermögens würden ‚m mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren‘ zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt. Künftig soll die Formulierung ‚ab 2024 jährlich‘ lauten. Auch für die Zeit, wenn das Sondervermögen aufgebraucht sein wird, bindet sich die Regierung strikter. Im Gesetz heißt es bislang nur, dass dann aus dem Bundeshaushalt Mittel bereitgestellt würden, ‚um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr‘ und den deutschen Beitrag zu den Nato-Zielen zu gewährleisten. Nun soll eingefügt werden, dass es sich um Mittel ‚in Höhe von jährlich mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts‘ handeln soll.“ (jw)