IMI-Analyse 2021/44 (Update: 26.11.2021)
SPD offen für Drohnenbewaffnung
Einigung im Ampel-Koalitionsvertrag
von: Marius Pletsch | Veröffentlicht am: 27. Oktober 2021
Die SPD war lange auf der Suche nach einer Position zur Bewaffnung von Drohnen. Im Dezember 2020 wurde mit dem Verweis auf eine nicht ausreichende Diskussion über das Thema eine Abstimmung über die Bewaffnung der geleasten Heron TP Drohnen verhindert.
Um einer Klärung der SPD-Position näherzukommen, wurde am 15. März 2021 eine Projektgruppe vom Parteivorstand eingesetzt, die das Für und Wider bewaffneter Drohnen diskutieren und am Ende eine Empfehlung abgeben sollte. Unter dem Vorsitz der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin wurde seitdem in insgesamt fünf Sitzungen und einer öffentlichen Anhörung diskutiert.
Passend zu den beginnenden Koalitionsgesprächen mit den Grünen und der FDP, hat die Projektgruppe am 12. Oktober 2021 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem sich generell für die Bewaffnung von Drohnen geöffnet wird. In dem längeren SPD-Papier werden drei Hauptargumente von Kritiker*innen einer Drohnenbewaffnung aufgegriffen: dass es effektivere Waffensysteme zum Schutz der Soldat*innen gebe und denen durch die Ausgaben für Drohnen die Mittel entzogen würden, dass Drohnen die Zivilbevölkerung „entfremden“[1] – eine sehr zahme Formulierung, wenn man Schilderungen von Betroffenen liest – und so die Akzeptanz von „stabilisierenden Einsätzen unterminieren“[2] könnten; und letztlich, dass Drohnen eine Gefahr hin zur Weiterentwicklung zu „vollautomatisierten Waffensystemen“[3] bergen könnten. Letztlich überwiege aber das Schutzargument und die „vertrauensvolle Zusammenarbeit in Bündnissen“[4]. Da die Arbeitsgruppe anscheinend kein weiteres Pro-Argument erdenken konnte, aber trotzdem ein „Gleichgewicht“ mit den drei Contra-Punkten zaubern wollte, steht im Abschlussbericht stattdessen: „Die grundsätzlichen Einwände der Kritikerinnen und Kritiker sind gewichtig und sollten bei der weiteren Begleitung des Einsatzes bewaffneter Drohnen mitbedacht werden“.[5] Der Empfehlung für die Öffnung der Drohnenbewaffnung konnten sich von 13 Mitgliedern der Projektgruppe nur zwei nicht anschließen.[6]
Die FDP dringt schon lange auf die Drohnenbewaffnung. Und auch die Grünen haben sich erst an ihrem Programmparteitag für die Bundestagswahlen vom 11. bis 13. Juni 2021 mit folgendem Passus der Drohnenbewaffnung offen gegenüber gezeigt: „Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese Systeme Soldat*innen in gewissen Situationen besser schützen können. Deshalb muss klargemacht werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über ihre Beschaffung entschieden werden kann. Auch technische Herausforderungen wie mögliche Hackability müssen in der Gesamtabwägung eine wichtige Rolle spielen“.[7]
Insofern war es leider auch keine Überraschung, dass damit der Weg für die folgende Passage des Ende November 2021 veröffentlichten Koalitionsvertrages der Ampel-Regierung bereitet war: „Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen.“[8]
Die (Weiter-)Entwicklung der SPD-Kriterien
Das Bundesverteidigungsministerium kommt in dem Bericht der SPD-Arbeitsgruppe nicht gut weg: Durch „die jahrelange Blockade“[9] des BMVg sei ein transparenter und ausführlicher Debattenprozess „versäumt worden“[10], trotz zweier Koalitionsverträge und eines Maßgabe-Beschlusses des Bundestages. Auch der Zeitpunkt und die schnelle Beendigung der durch das BMVg durchgeführten Drohnendebatte bekommt sein Fett weg.[11]
In dem Papier wird folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen kommt die Projektgruppe zu der Empfehlung, dass eine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten bei mit dem Völkerrecht und den Bündnisverpflichtungen Deutschlands in Einklang stehenden Auslandseinsätzen und unter klarer Berücksichtigung unserer Grundsätze und der Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen in Erwägung gezogen werden kann“.[12]
Folgende „harte und verbindliche Kriterien“[13] werden durch die Projektgruppe nochmal wiederholt, teils auch leicht verändert und konkretisiert. Die Punkte sind so auch bereits in dem Liebe-Freunde-Brief vom 2. Juli 2020 zu finden, den die zu dem Zeitpunkt stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gabriela Heinrich, der Verteidigungspolitische Sprecher Fritz Felgentreu und der Abrüstungspolitische Sprecher Karl-Heinz Brunner zusammen verfasst hatten. Im Folgenden wird nur auf die Abweichungen aufmerksam gemacht:
- Beim Punkt „Ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen“[14] wird nun nicht länger nur Bezug auf das Völkerrecht, sondern auch auf das Grundgesetz genommen.
- Beim Punkt zu autonomen Waffensystemen gibt es eine Veränderung: Im Brief hieß es: „Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und anderen Waffensystemen“.[15] Nun heißt der Punkt: „Kategorische Ablehnung von vollautomatisierten Drohnen und anderen letalen autonomen Waffensystemen“.[16] Warum die Projektgruppe hier die Formulierung „letalen autonomen Waffensystemen“ nutzt, bleibt unklar. Das Kriterium der Letalität ist in den Gesprächen der Regierungsexpert*innen bei der UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) in Genf, wo seit 2013 über das Thema gesprochen wird, umstritten und es gibt Bewegung, auch solche autonomen Waffensysteme in einem möglichen normativen und operativen Rahmen mit einzubeziehen, die weniger tödlich wären, also z.B. mit Elektroschockwaffen oder Gummigeschossen ausgerüstet wären. Auch der weiterführende Text zu dem Punkt ist komplett überarbeitet und stellt die Entscheidung zum Gewalteinsatz eines sich vor Ort im Einsatzland befindenden Menschen deutlicher ins Zentrum.
- Weiter wird die „Erstellung und Offenlegung eines verbindlichen Einsatzkonzeptes für bewaffnete Drohnen“ eingefordert, nun explizit „durch die Bundesregierung“.[17] Transparenz und Öffentlichkeit gegenüber dem Parlament soll nicht länger „erzeugt“[18] werden, sondern ist „sicherzustellen“.[19] Wenn Änderungen erfolgen sollten, soll der Bundestag nun „unverzüglich“[20] darüber informiert werden.
- Der Einsatz von bewaffneten Drohnen soll nur dann erfolgen, wenn dieser „einschließlich der hier aufgeführten Konditionen [kursiv durch Autor] explizit im vorgelegten Bundestagsmandat für den jeweiligen Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen ist“.[21] Die kursiv gesetzte Passage ist neu.
- Im Liebe-Freunde-Brief wurde die „Verortung des operativen Hauptquartiers mit den Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen im Einsatzland“ gefordert, da man sonst „mögliche völkerrechtliche Verwerfungen“[22] befürchtete. Der Punkt hat zwar einen abgespeckten ersten Satz, jedoch wird es darauf nochmal konkreter: „Verortung des operativ Entscheidenden im Einsatzgebiet. Die Entscheidungs-, Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen und deren Einsatz müssen im mandatierten Einsatzgebiet stationiert sein; es darf also keine Entscheidung aus der Ferne geben“.[23] Es folgten noch die Begründung, dass so die Lage realistischer eingeschätzt werden könne und der erneute Verweis auf die möglichen völkerrechtlichen Verwerfungen.[24] Somit ist der Punkt hinsichtlich der vor Ort zu stationierenden Infrastruktur und der Personen konkretisiert und statt Einsatzland wird Einsatzgebiet verwendet, was einen größeren Spielraum lässt.
- Statt „[g]rößtmögliche Fürsorge und psychologische Begleitung für das Bediener- und Kontrollpersonal, um mögliche psychische Belastungen auszugleichen“[25] heißt es nun: „Bestmögliche Ausbildung, Fürsorge, Betreuung und Nachsorge für die Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatzgebiet die unmittelbaren Entscheidungen zu treffen haben“.[26]
Die von den Einsätzen betroffene Zivilbevölkerung war beim Liebe-Freunde-Brief komplett ausgeblendet worden, nun wird ihr immerhin ein nachgeschobener Satz, wohlgemerkt kein eigener Punkt, zugestanden: „Zu diesem Forderungskatalog gehört auch die Folgen eines Einsatzes von Drohnen auf die betroffene Zivilbevölkerung zu berücksichtigen, einschließlich etwaiger Betreuung und Fürsorge“.[27] Jedoch ist diese Formulierung doch sehr schwach und unkonkret.
Weitere (blumige) Forderungen
Also viel Neues gibt es bei den nur leicht veränderten Empfehlungen bzw. Bedingungen nicht. Da sind die weitergehenden Empfehlungen des Papiers der SPD-Arbeitsgruppe fast schon interessanter, aber größtenteils dafür auch noch unkonkreter. Eine weitere Beobachtung ist, dass die Projektgruppe in vier von sechs Punkten die SPD auffordert etwas zu unternehmen und in zwei Fällen im Namen der Partei spricht:
- Die SPD wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die nächste Bundesregierung ein „internationales Regime zur Kontrolle bewaffneter Drohnen“ initiieren und die „Durchsetzung bestmöglich“[28] fördern solle. In einem solchen Kontrollinstrument könnten Einsatzprinzipien festgeschrieben und der Export von Drohnen auf jene Staaten beschränkt werden, die diese Prinzipien achten. In welchem Forum dies passieren soll, lässt die Gruppe so offen wie die Form. Die Formulierung der „bestmöglichen“ Durchsetzung lässt keine hohen Erwartungen aufkommen.
- Die Projektgruppe fordert die SPD außerdem auf, in einer „künftigen Bundesregierung ihre bisherigen Bemühungen zur Ächtung von LAWS im Rahmen der Genfer ‚UN Konvention über bestimmte konventionelle Waffen‘ (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) nachdrücklich zu intensivieren. Die künftige Bundesregierung solle aufzunehmende Verhandlungen für ein rechtsverbindliches CCW-Protokoll zum Verbot von LAWS unterstützen. […] Bis zum Abschluss verbindlicher völkerrechtlicher Regelungen soll die Bundesregierung zeitgleich die Ächtung von Erforschung, Entwicklung und Anwendung von LAWS durch eine Normentwicklung jenseits rechtsverbindlicher Instrumente vorantreiben“.[29] Die Gespräche in Genf laufen aber schleppend und ob ein Mandat für den Eintritt in Verhandlungen über ein neues Protokoll im Rahmen der CCW erreicht werden kann, ist durch das Konsensprinzip, sehr unwahrscheinlich. Man kann den Absatz als einen Seitenhieb auf Heiko Maas lesen, der als Außenminister mitverantwortlich für die Linie der Diplomat*innen in Genf zeichnet, die sich lediglich für eine unverbindliche politische Erklärung in Partnerschaft mit Frankreich aussprachen, aber trotz der Sonntagsreden des Außenministers nie ein rechtsverbindliches Verbot gefordert haben.
- Die Projektgruppe fordert die SPD weiter auf, in einer künftigen Bundesregierung ein Rüstungsexportgesetz vorzulegen, womit Exporte auch von Drohnen in Länder der EU, der NATO und gleichgestellten Ländern sowie „im begründeten Einzelfall und bei Ratifizierung und konsequenter Umsetzung des Vertrags über Waffenhandel (ATT) möglich“[30] sein soll. Hier geht es generell um Rüstungsexporte, die Forderung wäre ein willkommener Schritt. Ein Rüstungsexportkontrollgesetz wurde erst am 14. Oktober 2021 von 43 Organisationen der Zivilgesellschaft gefordert.[31] Zu dem Thema steht im Sondierungspapier: „Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik brauchen wir verbindlichere Regeln und wollen daher mit unseren europäischen Partnern eine entsprechende EU-Rüstungsexportverordnung abstimmen“.[32] Das liest sich je nach Lesart wie ein großer Bremsklotz, da eine Einigung auf EU-Ebene dauern könnte und wenig aussichtsreich wäre und selbst falls es zu einer Einigung kommen würde, das Ergebnis der kleinste gemeinsame Nenner wäre. Agnieszka Brugger, die für die Grünen in der Gruppe „Sicherheit, Verteidigung, Entwicklung, Außen, Menschenrechte“ verhandelt, schreibt zwar auf Twitter, dass mit verbindlichen Regeln ein nationales Gesetz gemeint sei,[33] ob sich dafür aber vorher die Staaten in der EU auf eine gemeinsame Linie einigen müssten, bleibt offen.
- Bei der Entwicklung des gemeinsamen Rüstungsprojekts mit Frankreich und Spanien, dem Next Generation Weapon System im Future Combat Air System, soll das Prinzip der „bedeutsamen menschlichen Kontrolle“ als „verbindlich berücksichtigt“ und „menschliche Kontrolle […] beim Einsatz und bei der praktischen Anwendung durchgehend gewährleistet“[34] Warum beim Einsatz und bei der praktischen Anwendung das „bedeutsamen“ vor der „menschlichen Kontrolle“ weggefallen ist, bleibt das Geheimnis der Projektgruppe und macht stutzig.
- Ferner soll geprüft werden, ob für eine Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages z.B. das Parlamentsbeteiligungsgesetz weiterentwickelt werden sollte.[35] Schade, dass es hier nur einen Prüfauftrag gibt und nicht eine klare Forderung nach einer Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte.
- Zu einer Fortentwicklung der Friedenspolitik von Willy Brandt wird nachdrücklich aufgefordert, wobei hier auch „Aspekte der künftigen Bewaffnung und Ausrüstung der Bundeswehr berücksichtigt werden“[36] müssten. Hier lässt sich viel reininterpretieren. Eine Möglichkeit der Interpretation wäre eine nicht explizit geforderte Überprüfung von Rüstungsprojekten und ob diese mit den Zielen einer Friedenspolitik nach Willy Brandt kompatibel wären.
FAZIT
Nach seiner Fertigstellung sollen die beiden damaligen Parteivorsitzenden Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken sowie der seinerzeitige Generalsekretär Lars Klingbeil den Abschlussbericht laut einem Bericht der Tageschau „zustimmend zur Kenntnis genommen“ haben.[37] Zwar wurde gesagt, der Bericht solle als „Grundlage für die weitere Diskussion in der Partei“ dienen. Ob dies aber überhaupt noch geschehen wird, nachdem sich dem Vernehmen nach die Ampel-Verhandler*innen einschließlich SPD bereits auf die Bewaffnung von Drohnen geeinigt haben sollen, darf bezweifelt werden. Die klaren Signale jedenfalls, die von dem SPD-Abschlussbericht ausgesendet wurden, scheinen angekommen zu sein, wodurch der Weg in Richtung einer Entscheidung für eine Bewaffnung von Drohnen in dieser Legislaturperiode leider vorgezeichnet wurde.
Anmerkungen
[1] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen, 12.10.2021, S. 4. Online unter: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20211012_Bericht_PG_Drohnen.pdf.
[2] Ebd.
[3] Ebd.
[4] Ebd.
[5] Ebd, S. 5.
[6] Vgl. Ebd.
[7] Bündnis 90/Die Grünen (2021): Deutschland. Alles ist drin. Bundestagswahlprogramm 2021, S. 253.
[8] Mehr Fortschritt wagen, Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP.
[9] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen, 12.10.2021, S. 1.
[10] Ebd.
[11] Vgl. Ebd.
[12] Ebd., S.5.
[13] Ebd.
[14] Ebd.
[15] Heinrich, Gabriela/Felgentreu, Fritz/Brunner, Karl-Heinz (2.7.2020): Liebe-Freunde-Brief zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“, S. 2. Online unter: https://www.dbwv.de/fileadmin/user_upload/Mediabilder/DBwV_Info_Portal/Blickpunkt/2020/07_Juli/Brief_SPD_Drohnen.pdf.
[16] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen, 12.10.2021, S. 5.
[17] Ebd.
[18] Heinrich, Gabriela/Felgentreu, Fritz/Brunner, Karl-Heinz (2.7.2020): Liebe-Freunde-Brief zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“, S. 2.
[19] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen, 12.10.2021, S. 5.
[20] Ebd.
[21] Ebd., S. 6.
[22] Heinrich, Gabriela/Felgentreu, Fritz/Brunner, Karl-Heinz (2.7.2020): Liebe-Freunde-Brief zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“, S. 2.
[23] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen, 12.10.2021, S. 6.
[24] Vgl. Ebd.
[25] Heinrich, Gabriela/Felgentreu, Fritz/Brunner, Karl-Heinz (2.7.2020): Liebe-Freunde-Brief zum Thema „Bewaffnung von Drohnen“, S. 2.
[26] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen, 12.10.2021, S. 6.
[27] Ebd.
[28] Ebd., S. 7.
[29] Ebd.
[30] Ebd.
[31] Vgl. Appell für mehr Rüstungskontrolle 26.10.2021. Online unter: https://dfg-vk.de/appell-fuer-mehr-ruestungskontrolle/.
[32] Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (15.10.2021), S. 12. Online unter: https://www.tagesschau.de/sondierungen-153.pdf.
[33] Brugger, Agnieszka (16.10.2021): Tweet online unter: https://twitter.com/dfgvk_bv/status/1449285559692763137.
[34] Abschlussbericht der SPD-Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen, 12.10.2021, S. 7.
[35] Vgl. Ebd.
[36] Vgl., S. 8.
[37] Küstner, Kai: Der Drohnen-Widerstand der SPD schwindet. In: Tagesschau.de, 26.10.2021.