IMI-Aktuell 2017/482

Rüstungsexporte: Kleinster Nenner

von: 11. August 2017

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Die Welt berichtet über ein BDI-Papier, in dem der Industrieverband – einmal mehr – einheitliche europäische Rüstungsexportkriterien fordert. Obwohl bereits die deutschen Richtlinien löchrig wie ein Fischernetz sind, sind die der anderen EU-Staaten noch übler. Ziel der Industrie ist es offensichtlich, sich auf einen kleinsten europäischen Nenner zu einigen, gleichzeitig dann aber die nationalen Regelungen abschaffen zu können. „Die deutsche Industrie sorgt sich um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Rüstungsunternehmen. Die deutschen Exportbestimmungen für Waffen zählen zu den schärfsten weltweit.“ Tatsächlich gibt es auf EU-Ebene eigentlich rechtlich bindende Rüstungsexportrichtlinien – die Acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes  2008/944. Würden sie eingehalten, würden sie tatsächlich große Teile der Rüstungsexporte verhindern – sie werden also offensichtlich ignoriert. Das rührt daher, dass es weder einen Überwachungsmechanismus noch einen Sanktionsmechanismus im Falle gibt, dass ein Mitgliedsstaat ein Kriterium verletzt. Versuche, dies zu ändern, werden massiv torpediert (siehe dazu IMI-Studie 2013/8). (jw)