IMI-Aktuell 2016/080

Versicherter Rechtsbruch im Krieg

von: 12. Februar 2016

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Die britische Zeitung The Telegraph berichtet über Rechtsschutzversicherungen, die von privaten Anbietern an Soldat_innen verkauft werden, um diese bei Gerichtsfällen gegen die von ihnen in den Kriegseinsätzen im Irak und Afghanistan verübten rechtswidrigen Taten zu schützen. Laut Lord Boyce, einem ehemaligen Generalstabschef der Verteidigung, sei das britische Militär zunehmend von Anklagen bedroht und betont klar seine Ablehnung gegen eine solche kriegsbehindernde Strafverfolgung: „It is clearly a total nonsense that one can use human rights legislation to drag military leaders through the courts for decisions made in war.“ Ein Versicherungsunternehmen, so der Artikel, richtet sich an alle Mitglieder der britischen Streitkräfte,“who is or may be sued in the UK Courts for negligent acts and or omissions made in the course of his or her military duties”. Lord Burnett von den Liberaldemokraten fragte, weshalb Großbritannien sich nicht auch wie Frankreich dazu entschließen könnte, die Streitkräfte in ihren Handlungen nicht an die UN-Menschenrechtskonvention zu binden. (ja)