IMI-Standpunkt 2026/032

USA: Rechenzentren und (illegale) Gasturbinen als kritische Infrastruktur für nationale Sicherheit bzw. die (völkerrechtswidrige) Bombardierung des Iran

von: Christoph Marischka | Veröffentlicht am: 18. Juni 2026

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Elon Musk, der erste Billionär und reichste Mensch der Welt, betreibt über sein Unternehmen xAI zur Energieversorgung seines Rechenzentrums in Southaven, Mississippi, ohne Genehmigung 46 Gasturbinen. Dagegen klagten Anwohnende und die Bürgerrechtsorganisation NAACP. In dem Prozess hat nun auch das Kriegsministerium Stellung bezogen. Dessen Argumentation: Die Entwicklung von KI-Modellen, damit auch der Betrieb des Rechenzentrums in Mississippi und dessen Stromversorgung, seien eine Frage der nationalen Sicherheit. Unter Eid gab Cameron Stanley, oberster Zuständiger für KI-Anwendungen im Pentagon, dafür ein Beispiel: In den ersten 96 Stunden des jüngsten Krieges gegen den Iran seien 2.000 unterschiedliche Ziele mithilfe des Chatbots „Grok“ von xAI angegriffen worden. (Hier die von uns nicht verifizierbare Quelle)

Grok von xAI sei eines von nur vier KI-Systemen, die auf dieser Sicherheitsstufe für das Pentagon anwendbar seien. Dabei handele es sich um eine spezielle Version für die Regierung, die auf der kommerziellen Version beruhe und die u.a. in das Maven Smart System eingebunden sei, mit dem u.a. Ziele für militärische Angriffe identifiziert würden.

Klipp und klar sagt Stanley, dass die militärischen Versionen dieser KI-Modelle auf den jeweiligen zivilen Versionen basiere und damit eben auch bzw. vor allem deren Weiterentwicklung eine Frage der nationalen Sicherheit sei. Die enge Verwobenheit zwischen ziviler KI-Entwicklung und militärischer Anwendung ist ein Thema, auf das Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen und Whistleblower*innen bereits seit Jahren hinweisen – prominent z.B. auf einer Konferenz Ende November 2024 in Berlin (s. IMI-Standpunkt 2024/33 „Die Kampfdrohne als Peripheriegerät des Internets“). Das wurden nun von höchster militärischer Stelle noch einmal bestätigt.

Etwas widersprüchlich scheint allerdings, dass hier ausgerechnet der – klar völkerrechtswidrige – Angriff auf den Iran als Beleg für die notwendigen militärischen Anwendungen solcher Modelle herangezogen wird – schließlich handelte es sich nach überwiegender Einschätzung um eine krachende strategische Niederlage. Der Autor hat an anderer Stelle bereits spekuliert, ob der Angriff auf den Iran nicht vielmehr davon zeuge, dass der Einsatz von KI zur Zielfindung nicht vielmehr zu einem „strategischen Kontrollverlust“ führen könne: „Dass sich der Fokus militärischen Handelns vom eigentlichen politischen Ziel zunehmend auf eine fortsetzbare und fortgesetzte Zerstörung als Selbstzweck verlagert“ (s. IMI-Analyse 2026/13).

Allerdings liegen diese Angriffe in der Vergangenheit und die Notwendigkeit des Betriebs der Gasturbinen in Mississippi und entsprechender Rechenzentren insgesamt wird von Stanley v.a. mit der Notwendigkeit der kontinuierlich und kontinuierlich beschleunigten Weiterentwicklung von KI-Modellen für die „Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit“ und „potentielle zukünftige Operationen“ begründet. Damit stellt sich letztlich die Frage, ob nicht der Angriff auf den Iran oder zumindest der massive Einsatz von KI bei der Zielfindung hierbei nicht vor allem ein Test war, um den aktuellen Stand und zukünftige Potentiale entsprechender Systeme zu evaluieren – ggf. weitgehend entkoppelt von den strategischen Konsequenzen.