Im Herbst letzten Jahres kündigte Verteidigungsminister Boris Pistorius ein ganzes Bündel an Gesetzesinitiativen an. Darunter befand sich auch ein Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, das nun im Entwurf vorliegt und am 1. Juli vom Kabinett verabschiedet werden soll. Im Prinzip wird die Bundeswehr bei Bauvorhaben von nahezu sämtlichen Auflagen befreit. Im Gesetzestext heißt es dazu: „Es werden Ausnahmeregelungen im Liegenschafts- und Umweltrecht sowie beim Schutz und der Widmung militärischer Flächen eingeführt bzw. ergänzt und konkretisiert.“
Dafür soll eine ganze Reihe von Ausnahmetatbeständen in zahlreichen Gesetzen eingeführt werden (Trinkwasserverordnung; Bundes-Immissionsschutzgesetz; Umweltverträglichkeitsprüfungen; Soldatengesetz; Bundesleistungsgesetz; Schutzbereichgesetz; Landbeschaffungsgesetz; Energiewirtschaftsgesetz; Wasserhaushaltsgesetz; Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Trinkwassereinzugsgebieteverordnung; Bundeswaldgesetz; Bundesnaturschutzgesetzes).
Beispielsweise wird bezüglich von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), mit denen frühzeitig bewertet werden soll, wie sich geplante Großprojekte auf Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Kulturgüter auswirken, für die Bundewehr faktisch außer Kraft gesetzt werden. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu, das „Bundesministerium für Verteidigung oder eine von ihm benannte Stelle“ könne künftig darüber entscheiden, „von der Durchführung einer UVP abzusehen.“ (jw)
