IMI-Aktuell 2024/081

IGH zu Gaza: Aufruf

von: 1. Februar 2024

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In unregelmäßien Abständen schickt uns Clemens Ronnefeldt, Referent für Friedensfragen beim deutschen
Zweig des internationalen Versöhnungsbundes, ausgewählte und durchweg lesenswerte Presseberichte zu den Kriegen in der Ukraine und Gaza zu – wofür wir uns auch an dieser Stelle bedanken möchten. Aktuell verweist er auch auf mehrere Beiträge im Kontext der kürzlichen Entscheidung des IGH zu israels Vorgehen in Gaza.

Darunter ein Beitrag auf zdf.de mit dem Titel „Deutsche Waffen für 20 Millionen an Israel“. Darin heißt es u.a.: „Das für Waffenexporte zuständige Wirtschaftsministerium erklärte im November, dass als Konsequenz aus den Terrorattacken „Anträge auf Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel prioritär bearbeitet und beschieden“ würden. Der größte Teil der Genehmigungen ging nach früheren Angaben auf die Zeit nach dem 7. Oktober zurück.“

Verwiesen wird auch auf einen Beitrag im IPG-Magazin der Friedrich Ebert Stiftung. Darin Urteilt Kenneth Roth: „Mit seinem Entscheid im Verfahren um Südafrikas Völkermordklage stellt der Internationale Gerichtshof (IGH) sich mit Macht gegen Israels Verweigerungshaltung. Mit überwältigender Mehrheit erklärte das Gericht die Klage für „plausibel“ und ordnete Sofortmaßnahmen an. Diese seien erforderlich, um zu verhindern, dass Israel mit seinem weiteren Vorgehen in Gaza ‚irreparable Schäden‘ verursacht und die Rechte verletzt, die den Palästinensern aufgrund der Völkermordkonvention zustehen. […] Mit seiner Entscheidung weist der Gerichtshof auch Israels westliche Unterstützer in die Schranken. Die Biden-Administration hatte das Verfahren als ‚wertlos‘ bezeichnet, die britische Regierung nannte es ‚unsinnig‘. Mit 15 zu 2 Stimmen kamen die Richter zu einem anderen Urteil.“

Dazu passend der Hinweis auf einen offener Aufruf internationaler humanitärer Organisationen an alle UN-Mitgliedsstaaten“, die Lieferung von Waffen, Waffenteilen und Munition an Israel und bewaffnete palästinensische Gruppen unverzüglich einzustellen, solange das Risiko besteht, dass sie eingesetzt werden, um schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte zu begehen oder solche zu erleichtern.“