IMI-Aktuell 2024/063

Bayerisches Bundeswehrgesetz (III)

von: 26. Januar 2024

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Mit einem „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ versucht Bayern die Speerspitze der Militarisierung in Deutschland zu werden. Das Gesetz, das bereits das Kabinett passierte, sieht vor, dass der Austausch zwischen Wissenschaft und Wehrtechnik gefördert wird und dafür lästige Dinge wie Zivilklauseln unterbleiben müssen. Damit auch soldatischer Nachwuchs entsteht soll die Frequenz in der Uniformträger an Schulen auftreten, erhöht, ihr Zugang zu Veranstaltungen der beruflichen Orientierung, erleichtert und gefördert werden. Damit die „Drehscheibenfunktion“ Deutschlands für die NATO gestärkt wird, sollen alle Behörden und Ebenen die Verteidigung „mitdenken“ und stärker (positiv) berücksichtigen. Mögliche bürokratische Hürden (lästige Bauvorschriften, Umweltüberlegungen, Naturschutz,..) sollen für den Ausbau im militärischen Bauen ausgesetzt werden – selbst der Denkmalschutz darf im Hinblick auf militärische Anforderungen geschliffen werden. Postwendend regt sich Protest. Die GEW beklagt die Aufweichung des Beutelsbacher Konsens und fordert Friedensbildung und Zivilklauseln: „Die GEW fordert die Landesregierung auf, entsprechende Passagen im Kooperationsabkommen zu kündigen, statt den Einsatz von Militär im Klassenzimmer noch weiter auszubauen.“ (as)