Der aktuelle Newsletter der regierungsnahen Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) verweist in der Rubrik „Ausgewählte externe Fachpublikationen“ auf einen Beitrag ihres Senior Fellows Christian Schaller in der Zeitschrift „Journal on the Use of Force and International Law“. Der Beitrag untersucht die Frage, ab welchem Maß der Unterstützung für einen kriegführenden Staat die Schwelle zur eigenen Kriegsbeteiligung erreicht ist. Der Autor schlägt ein System mit verschiedenen Kategorien vor, um diese Schwelle zu definieren und kommt zu dem Schluss, dass die Unterstützung verschiedener NATO-Staaten für die Ukraine diese Schwelle überschreiten könnte und somit auch die Schwelle zur kollektiven Selbstverteidigung überschritten wäre – was dem Sicherheitsrat offiziell mitgeteilt werden müsse und die entsprechenden Staaten zur offiziellen Kriegspartei machen würde. Schaller begründet dies damit, dass das Ausmaß der Waffenlieferungen – verbunden mit Training etc. – notwendige Voraussetzung für die Art der Gewalt sei, welche die Ukraine dem russischen Angriff entgegensetzt und dass von verschiedenen westlichen Regierungen – hier wird v.a. die deutsche Außenministerin Baerbock zitiert – auch das explizite Ziel (die Absicht) bekundet wurde, Russland zu besiegen.
Da es sich um eine juristische Fachpublikation handelt, ist ihr Inhalt hier schwer zusammenzufassen und einzuordnen, ein Blick lohnt sich jedoch allemal: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/20531702.2023.2249347
Aus dem Fazit: „According to the standard proposed in this study, coercive intent would elevate an essential contribution from the level of aid or assistance in the use of force to an indirect use of force. Under these conditions, even the provision of weapons, training, and intelligence to a state using force against a third state may come within the ambit of Article 2(4) of the UN Charter. The military support rendered to Ukraine by some states might have already crossed this threshold“.