IMI-Aktuell 2023/453

2%: Einspruch Mützenich

von: 17. Juli 2023

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Mit Schwung wird gerade von interessierten Kreisen die Debatte lanciert, dass für ein Erreichen des sog. 2%-Ziels nach dem Ende des Sondervermögens der Bundeswehr (vermutlich 2026) drastische Kürzungen im Sozialhaushalt erforderlich sein werden (siehe IMI-Standpunkt 2023/025). Zur Erklärung beim jüngsten NATO-Gipfel in Vilnius, besagte 2% als künftige Untergrenze zu betrachten (siehe IMI-Standpunkt 2023/027), äußerte sich nun immerhin SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kritisch. In der Süddeutsche Zeitung wird er mit den Worten zitiert: „Es gibt jetzt diese Verabredung der Staats- und Regierungschefs, aber über den Haushalt beschließt der Deutsche Bundestag.“ Die Süddeutsche interpretiert die Äußerung – vermutlich zu Recht – folgendermaßen: „Die Wortmeldung lässt erkennen, dass Teile der SPD keineswegs ihren Frieden mit dem Zwei-Prozent-Ziel gemacht haben. […] Tatsächlich bahnt sich hier einer der großen Verteilungskonflikte der kommenden Jahre an. Wer die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und die zwei Prozent wolle, ‚der muss am Ende sich auch bekennen, wie er das bewerkstelligen will‘, sagte Pistorius der ARD. Zu entscheiden sei dann, ob man die Schuldenbremse des Grundgesetzes aufgebe oder „andere Maßnahmen“ treffe. ‚Andere Maßnahmen‘ kann hier eigentlich nur die Chiffre sein für Einsparungen etwa im Sozialbereich – ein Vorschlag, mit dem die SPD eher nicht in den nächsten Wahlkampf ziehen dürfte.“ (jw)