IMI-Aktuel 2022/240

2% ins Grundgesetz? (II)

von: 10. Mai 2022

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Immer mehr Unionspolitiker pochen darauf, eine Zustimmung für das Sondervermögen der Bundeswehr werde es von ihnen nur geben, sollte auch das 2%-Ziel und damit einer dauerhafte dramatische Erhöhung der Militärausgaben, als Verbindliche Untergrenze grundgesetzlich verankert werden. Johann Wadephul (CDU) wird etwa bei bild.de zitiert: „Wir werden dem Sondervermögen nur zustimmen, wenn das Geld nur für die Bundeswehr genutzt wird und der Verteidigungsetat dauerhaft auf mindestens zwei Prozent erhöht wird.“ (jw)