Das Komplettverbot von RT, Sputnik und anderen Nachrichtenseiten wird vom Bruxelles2 äußerst kritisch bewertet: „Bei dieser Maßnahme handelt es sich eindeutig um Zensur im etymologischen Sinne des Begriffs. […] Diese Maßnahme wurde keiner Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit oder Rechtmäßigkeit unterzogen. Nicht einmal ein Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Information.[…] Wenn wir am Ende ein Gleichgewicht finden zwischen dem Interesse der getroffenen Maßnahme – Russia Today kurzfristig aus dem öffentlichen Informationsbereich zu befreien – und den möglichen mittelfristigen Auswirkungen, können wir uns auch die Frage stellen die Wirksamkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Maßnahme.“ (jw)