IMI-Analyse 2021/02
Berlin: Atomwaffen-Jet im Hauruck-Verfahren vor der Bundestagswahl?
Atomwaffenverbotsvertrag, Nukleare Teilhabe und der Tornado-Nachfolger
von: Jürgen Wagner | Veröffentlicht am: 25. Januar 2021
Dieser Text wurde zuerst am 22. Januar in leicht veränderter Form bei Telepolis veröffentlicht.
Am 22. Januar trat der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft, der u.a. von Deutschland jahrelang torpediert und bis heute nicht unterzeichnet wurde. Ein Grund dafür ist, dass mit ihm auch die Nukleare Teilhabe illegal wäre, bei der deutsche Tornados im Ernstfall hierzulande lagernde US-Atomwaffen ins Ziel fliegen würden. Das Verteidigungsministerium will daran unter allen Umständen festhalten, weshalb es auch darauf drängt, die in diesem Zusammenhang eingesetzten und zunehmend altersschwachen Tornado-Kampfflugzeuge zu ersetzen. Zur Auswahl standen lange verschiedene Varianten, am Ende sprach sich das Verteidigungsministerium im April 2020 für eine Mischlösung aus, bei der künftig US-amerikanische F-18 die nuklearen Aufgaben übernehmen sollen. Allerdings hieß es zunächst, eine endgültige Entscheidung werde erst nach den Bundestagswahlen im September getroffen. In Rüstungskreisen zirkuliert nun allerdings die Einschätzung, es könnten in dieser Frage womöglich doch noch in dieser Legislaturperiode Nägel mit Köpfen gemacht werden. Der Grund für die an den Tag gelegte Hektik könnte darin liegen, dass die Grünen als derzeit wahrscheinlichster CDU-Koalitionspartner nach den Bundestagswahlen in Sachen Nuklearer Teilhabe als unsichere Kantonisten gelten.
Nukleare Teilhabe: Zielgenaue Atombomben
Im Rahmen der Nuklearen Teilhabe der NATO lagern in fünf europäischen NATO-Staaten – Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und die Türkei – Schätzungen zufolge insgesamt zwischen 150 und 200 US-Atomwaffen. In Deutschland sind es wohl bis zu 20 Atomwaffen, die in Büchel (Rheinland-Pfalz) untergebracht sind. Alle zentralen Entscheidungsbefugnisse über den Einsatz dieser Atombomben, insbesondere die Codes, verbleiben in den Händen der USA, im Ernstfall würden sie aber von deutschen Tornado-Piloten ins Ziel gebracht.
Wie konkret diese Waffen innerhalb des westlichen Militärbündnisses in die Kriegsplanung eingebunden sind, zeigte zuletzt eine NATO-Übung, über die N-tv im Oktober 2020 berichtete:
„Die deutsche Luftwaffe trainiert mit Nato-Partnern die Verteidigung des Bündnisgebiets mit Atomwaffen. So hat dpa-Informationen zufolge in dieser Woche eine geheime Bündnisübung mit dem Namen ‚Steadfast Noon‘ begonnen. Dabei wird unter anderem der Einsatz von Jagdbombern trainiert, die im Kriegsfall mit Nuklearwaffen bestückt werden könnten. Ein Schauplatz der Übung ist in diesem Jahr der Fliegerhorst Nörvenich in Nordrhein-Westfalen. Er gilt als möglicher Ausweichstandort für die taktischen US-Atomwaffen vom Typ B61, die nach offiziell unbestätigten Angaben im rheinland-pfälzischen Büchel lagern.“
Zu allem Überfluss sollen die in Deutschland und Europa lagernden US-Atomwaffen für etwa 10 Mrd. Dollar „modernisiert“ werden, was eine freundliche Umschreibung dafür ist, dass sie „besser“ einsatzfähig gemacht werden. Leo Mayer vom Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung schrieb dazu vor wenigen Tagen:
„Die alten US-Atombomben vom Typ B61-3 und B61-4 werden durch die neuen B61-12 ersetzt, die lenkbar sind und Ziele dadurch viel genauer treffen können. […] Nach Angaben des Pentagon soll die Massenproduktion der neuen Atombombe im Finanzjahr 2022 beginnen, das am 1. Oktober 2021 beginnt.“
Da die B61-12 als Gefechtsfeldwaffe weitaus „besser“ in einer Auseinandersetzung zwischen westlichen und russischen Truppen eingesetzt werden könnte als ihr Vorgängermodell, vergrößert sich auch die Gefahr, dass dies auch tatsächlich irgendwann einmal geschehen könnte.
Die Mär von den Mitspracherechten
Befürworter der Nuklearen Teilhabe betonen zwei „Vorteile“: Einmal könne so verhindert werden, dass in Europa lagernde US-Atomwaffen gegen den Willen der Bundesregierung eingesetzt würden. Und zum anderen ermögliche die Nukleare Teilhabe Mitsprachemöglichkeiten auf die US-Nuklearpolitik im Rahmen der Nuklearen Planungsgruppe der NATO.
Tatsächlich müsste die Bundesregierung einem Einsatz von in Deutschland lagernden US-Atomwaffen zustimmen. Sollte sie aber Bedenken haben, wäre das für die USA dennoch kein Beinbruch: Denn wie der kürzlich verstorbene Friedensforscher Otfried Nassauer ausführte, verfügen die USA inzwischen über eine Alternative zu den europäischen Gefechtsfeldwaffen, die sie im Alleingang einsetzen könnten, wodurch dieser „Vorteil“ der Nuklearen Teilhabe perdu ist (siehe Atomare US-Alleingänge und die Debatte um die Nukleare Teilhabe). Und auch mit den viel beschworenen Mitspracherechten ist es nicht allzu weit her. Wirklich hineinreden in ihre Nuklearstrategie lassen sich die USA von ihren Verbündeten ohnehin nicht ernsthaft – und außerdem ist die Teilnahme an der Nuklearen Planungsgruppe nicht an eine Teilnahme an der Nuklearen Teilhabe gekoppelt, wie drei Wissenschaftler vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg bei Spiegel Online verdeutlichten:
„Das […] Argument der Befürworter der Teilhabe, diese sichere Deutschland ein besonderes Mitspracherecht, muss ebenso auf den Prüfstand. Entgegen der landläufigen Meinung hängt die Mitwirkung an der Teilhabe nicht an der Stationierung von US-Atomwaffen. Vielmehr nehmen alle Alliierten (bis auf Frankreich) an der nuklearen Planungsgruppe der Nato teil und das völlig gleichberechtigt. Befürworter müssen also darlegen, welch größerer Einfluss auf die Atomwaffenpolitik der Allianz sich durch die Stationierung der Fallbomben ergibt.“
Selbst die Regierungsberater von der Stiftung Wissenschaft und Politik stellten deshalb unlängst Sinn und Zweck der Nuklearen Teilhabe ziemlich deutlich in Frage:
„Nicht recht erkennbar ist, was über die Bewahrung des Status quo und die allianzpolitische Symbolik hinaus die spezifisch deutschen Interessen und Ziele sind, die unter heutigen Bedingungen im Rahmen der nuklearen Teilhabe geltend gemacht werden sollen.“
Altersschwache Tornados
Ungeachtet aller völlig berechtigten Einwände wird von CDU/CSU wie auch dem Verteidigungsministerium eisern an der Nuklearen Teilhabe festgehalten. Das ist auch der Grund, weshalb dringend Ersatz für die zunehmend altersschwachen Tornados gefunden werden muss, die seit ihrem Produktionsbeginn Anfang der 1970er schon einige Jahre auf dem Buckel haben. Dies entwickelte sich im Laufe der Zeit für die Bundeswehr insofern zu einem Problem, weil die Tornado-Wartungskosten durch die Decke schossen. So meldete die Deutsche Welle im Januar 2020:
„Aus einem vertraulichen Dokument des Verteidigungsministeriums geht hervor, dass sich die Wartungskosten für das Jahr 2019 voraussichtlich auf mehr als 600 Millionen Euro belaufen. […] Ein Grund für die lange Wartungsdauer ist, dass Ersatzteile für die betagten Maschinen fehlen. Manche müssen eigens angefertigt werden. Oder aber die Airbus-Mitarbeiter greifen zu einem Trick: Aus den neu ankommenden Flugzeugen werden Teile ausgebaut und in diejenigen Tornados eingebaut, die das Werk bald wieder über die angeschlossene Start- und Landebahn verlassen – die Teile rotieren also.“
Bereits im Juni 2018 rechnete das Beschaffungsamt der Bundeswehr laut Welt vor, „dass der Betrieb des Tornados bis 2025 noch 3,56 Milliarden Euro kosten werde. Soll das Flugzeug bis 2030 weiterbetrieben werden, lägen die Ausgabe für Materialerhalt, Entwicklung und Beschaffung schon bei 7,74 Milliarden Euro. Und für eine Nutzungsverlängerung über 2035 hinaus würden 13,48 Milliarden Euro fällig – nur, um einen museumsreifen Flieger in der Luft zu halten.“
Für Befürworter der Nuklearen Teilhabe kann also der Ersatz der Tornados nicht früh genug kommen. Am 21. April 2020 informierte Verteidigungsministerin Annegret Kramp Karrenbauer dann die Abgeordneten von Verteidigungs- und Haushaltsausschuss, ihr Haus präferiere die Anschaffung von 93 Eurofightern und insgesamt 45 US-Kampfjets des Typs F-18 u.a. für die Nukleare Teilhabe, deren Kosten in einer von Greenpeace beauftragten Studie folgendermaßen geschätzt wurden:
„Auf Basis der Informationen und Erfahrungen aus Australien würden für eine ähnlich ausgelegte, etwas größere deutsche Beschaffung im Zeitraum 2023 bis 2028 unter Berücksichtigung des Mehraufwandes für eine um 25 Prozent größere und technisch bereits fortschrittlichere deutsche Beschaffung sowie einer moderaten Preisfortschreibung (2-3 Prozent jährlich) Kosten in Höhe von im Minimum zwischen € 7,67 Milliarden und € 8,77 Milliardenanfallen. Diese Schätzung beschreibt ein unteres Preisband.“
Während man also augenscheinlich bereit ist, sich die Nukleare Teilhabe einiges Kosten zu lassen, hieß es, wie gesagt, zunächst, eine endgültige Entscheidung über die Tornado-Nachfolge werde erst in der nächsten Legislaturperiode fallen.
Atomwaffenverbotsvertrag: Grüner Unsicherheitsfaktor
Genau 90 Tage nachdem er vom insgesamt 50. Staat ratifiziert worden ist, trat der Atomwaffenverbotsvertrag schließlich am 22. Januar 2021 in Kraft. Gleich in Artikel 1 des Vertrages wird klar, dass eine Unterzeichnung durch Deutschland gleichbedeutend mit dem Ausstieg aus der Nuklearen Teilhabe wäre:
„Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals a) Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper zu entwickeln, zu erproben, zu erzeugen, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu besitzen oder zu lagern; b) Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar an irgendjemanden weiterzugeben; c) Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen; […] g) eine Stationierung, Aufstellung oder Dislozierung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern in seinem Hoheitsgebiet oder an irgendeinem Ort unter seiner Hoheitsgewalt oder Kontrolle zu gestatten.“
Auch wenn laut Umfragen 92 Prozent der Bevölkerung für eine Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags sind, ist es somit nachvollziehbar, wenn CDU/CSU und Militärs zu dem Ergebnis gelangen, der Vertrag sei nicht in dem, was sie als ihr Interesse definieren. In einem aktuellen Papier der Stiftung Wissenschaft und Politik heißt es dazu:
„Solange die Sicherheitsprobleme mit Russland anhalten, profitiert Deutschland unterm Strich vom Erhalt der erweiterten nuklearen Abschreckung. […] Wollte man den Beitrag der US-Kernwaffen zur Nato durch konventionelle US-Beiträge ersetzen, würde das immense zusätzliche Kräfte erfordern und gigantische Kosten verursachen. […] Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen tritt am 22. Januar in Kraft. Deutschland lehnt einen Beitritt ab. International durchsetzen wird sich die mit dem Vertrag angestrebte Ächtung von Kernwaffen in absehbarer Zukunft nicht. […] In dieser Form wird nukleare Abrüstung nicht machbar sein – es wäre auch nicht in Deutschlands Interesse.“
Vor diesem Hintergrund ist es für Befürworter der Nuklearen Teilhabe misslich, dass diese innerhalb der Grünen alles andere als beliebt ist. Allerdings haben die Grünen in den letzten Monaten mehr als deutlich signalisiert, dass sie nicht die Absicht haben, ihre Regierungsbeteiligung an ihren militärpolitischen Positionen scheitern zu lassen (siehe Grüner Programmentwurf mit Bekenntnis zu militärischen Interventionen). Selbst gegenüber der Nuklearen Teilhabe bröckelt die Ablehnung. In der taz hieß es dazu vor wenigen Wochen:
„Einige in der Partei klingen mittlerweile aber auch nicht mehr ganz so entschieden. Der Abgeordnete Tobias Lindner zum Beispiel, Obmann im Verteidigungsausschuss, will zwar auch aus der nuklearen Teilhabe raus, hat es aber nicht sehr eilig damit. Als er Mitte November auf dem Podium des ‚Nato Talk‘ sitzt, einer Konferenz der Bundesregierung mit Thinktanks und hochrangigen Militärs, lehnt er einen schnellen Abzug ab. Er wolle lieber dafür arbeiten, dass es ‚2030 oder 2035‘ vielleicht ein ‚window of opportunity‘ gebe, in dem man mit Russland über eine Reduzierung der Atomwaffen auf beiden Seiten reden könne. […] In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte Parteichefin Annalena Baerbock in dieser Woche, über einen Atomwaffenabzug müsse eine grüne Bundesregierung zunächst mit den deutschen Bündnispartnern sprechen: ‚Wir können ja nicht einfach sagen, wir schicken die US-Atomwaffen mal eben zurück in die USA.‘“
Typisch Grüne war dementsprechend auch ein von ihnen am 13. Januar 2021 in den Bundestag eingebrachter Antrag. Darin wurde die Bundesregierung zwar vehement dazu aufgefordert, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. Deutlich kleinlauter folgten einige Zeilen später dann aber diverse Hintertürchen, nämlich dass Deutschland als „Gast“ an den künftigen Treffen der Vertragsstaaten teilnehmen solle, „solange ein Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag aufgrund der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschen Boden noch nicht möglich ist.“ Gleichzeitig wird zwar der „zügige“, nicht aber der „unverzügliche“ Abzug der US-Atomwaffen gefordert, was es im Prinzip ermöglicht, später in Regierungsverantwortung hier überhaupt nicht größer tätig zu werden.
Dennoch wird den Grünen in dieser Frage in den Reihen von CDU/CSU ganz offensichtlich nicht getraut. So jedenfalls lassen sich wohl die Aussagen des CDU-Verteidigungsexperten Johannes Wadepuhl vor etwa einer Woche interpretieren. Er war zwar voll des Lobes ob der meisten Grünen militärpolitischen Positionierungen der jüngsten Zeit, mahnte aber gleichzeitig auch deutlich an, dass die Linientreue auch und besonders für die Nukleare Teilhabe gelten müsse. Im Tagesspiegel hieß es dazu:
„Sind die Grünen in der Außen- und Sicherheitspolitik fürs Regieren gerüstet? Unionsfraktionsvize Johann Wadephul lobt ihre Entwicklung – und stellt eine Bedingung. […] Die Union hat ein Bekenntnis der Grünen zur Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland und zur Nuklearstrategie der Nato zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung der Ökopartei nach der Bundestagswahl erklärt. […] Jenseits des Streits um Atomwaffen lobte CDU–Mann Wadephul die Grünen und kritisierte im gleichen Atemzug die Entwicklung des sozialdemokratischen Koalitionspartners. ‚Die Grünen unterscheidet von der SPD, dass sie unideologisch an Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik herangehen‘, sagte er.“
Tornado-Nachfolge noch vor der Bundestagswahl?
Angesichts der Aussicht auf eine doch relativ wahrscheinlich Schwarz-Grüne Koalition nach den Bundestagswahlen im September liegt es nahe, dass das CDU-geführte Verteidigungsministerium die Tornado-Nachfolge womöglich doch noch in dieser Legislaturperiode über die Bühne bringen möchte. Dazu schreiben die rüstungsnahen griephan Briefe (Ausgabe 2-2021):
„Wir vernehmen, die Verteidigungsministerin – ohne Zusatz ‚Vorsitzende der CDU‘ – habe eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen im Projekt Tornado-Nachfolge getroffen. Die Vorbereitung zur parlamentarischen Beratung zur Beschaffung F/A-18F / EA-18G erfolge im Foreign Military Sales (FMS) Verfahren. Aufgrund der Komplexität und hohen politischen Bedeutung des Projekts bedürfe es einer frühzeitigen zentralen Steuerung und fachaufsichtlichen Führung ‚aus einer Hand‘. Für die Fachaufsicht sowie zentrale Ansprechbarkeit und Steuerung im Projekt wird eine Arbeitsgruppe (AG TOR-NF) unter Leitung der BMVg-Unterabteilung Planung II eingerichtet.“
Dieses für den Laien nur schwer verständliche Militärkauderwelsch wurde im ebenfalls rüstungsnahen und gewöhnlich gut informierten Behördenspiegel folgendermaßen erklärt:
„Diese Einrichtung einer Arbeitsgruppe kann im Grunde nur bedeuten, dass versucht werden soll, die Entscheidung noch vor der Bundestagswahl im Herbst unter Dach und Fach zu bringen. Bei einem Projekt, das mehrere Milliarden Euro kosten wird, im zweiten Corona-Jahr sowie einem Bundestagswahljahr ein durchaus sportliches Anliegen. Schließlich handelt es sich bei der Notwendigkeit zur Beschaffung eines Tornado-Nachfolgers rein um die nukleare Teilhabe und damit lässt sich seit dem Ende des Kalten Krieges kein Wahlkampf mehr führen.“
Augenscheinlich will man im Verteidigungsministerium in Sachen Tornado-Nachfolge nichts anbrennen lassen, man darf gespannt sein, was die SPD zu diesem Vorhaben zu sagen haben wird.