Richtlinie 2006/112/EG des Rates legt fest, dass „Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen“ für einen NATO-Staat steuerbefreit sind, sofern sie Maßnahmen im Rahmen „gemeinsamer Verteidigungsanstrengungen außerhalb des Hoheitsgebietes“ (i.d.R. also Krieg) dienen. Seit April liegt der Vorschlag für eine EU-Richtlinie vor, die diese Steuervorteile auch auf Unterstützungsleistungen für Maßnahmen im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) ausweiten will.
Im Richtlinienvorschlag heißt es: „Eine MwSt-Befreiung sollte daher für Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen eingeführt werden, die für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte eines Mitgliedstaats oder ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen bestimmt sind, wenn diese Streitkräfte einer Verteidigungsanstrengung außerhalb des Hoheitsgebiets ihres Mitgliedstaats dienen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen wird. […] Hierbei geht es sowohl um Lieferungen von Gegenständen (z. B. Lebensmittel, Kraftstoff, Spezialflüssigkeiten, Ausrüstung, pharmazeutische Erzeugnisse, elektrischer Strom, Wasser, Gas) als auch Dienstleistungen (z. B. in den Bereichen Verpflegung, Kommunikation, Wartung, Reparatur, Beförderung, Maut).“
Als „befreiungswürdig“ werden ferner folgende Bereiche deklariert: „Unter Verteidigungsanstrengungen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen werden, fallen militärische Missionen und Operationen, Tätigkeiten von Gefechtsverbänden, der gegenseitige Beistand, Projekte im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) sowie Tätigkeiten der Europäischen Verteidigungsagentur (European Defence Agency – EDA).“
Die Richtlinie schätzt, dass es nach ihrer Verabschiedung zu jährlichen Steuerausfällen von „nur“ 80 Mio. Euro kommen werde, gibt aber gleichzeitig an, dabei handele es sich um eine konservative Schätzung. Hinzu soll auch eine Verbrauchssteuerbefreiung kommen, die geschätzt in derselben Höhe liegen soll und eintritt, „wenn diese Streitkräfte einer Verteidigungsanstrengung außerhalb des Hoheitsgebiets ihres Mitgliedstaats dienen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen wird.“
Gestern meldete nun Agence France, die EU-Vertreter der Mitgliedsstaaten hätten sich darauf verständigt, die Richtlinie am 8. November durch den Rat anzunehmen: “Member States‘ ambassadors to the EU (Coreper) on Wednesday 30 October endorsed the proposal for a directive to exempt supplies to armed forces participating in a European defence effort from value added tax (VAT) and excise duty. The EU Council is expected to formally adopt, without discussion, its position (‚general approach‘) at the Ecofin Council on 8 November.” (jw)