IMI-Aktuell 2019/587

Rüstungsexporte: Blankoscheck (II)

von: 14. Oktober 2019

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Schon länger zeichnet sich ab, dass sich Deutschland und Frankreich auf eine de-minimis-Regelung verständigen werden. Ursprünglich wurde diskutiert, dass der Export von Waffen mit einem deutschen Produktanteil von 3,5% bis 30% grundsätzlich nicht blockiert werden kann (siehe IMI-Aktuell 2019/537). Nachdem sich schon  länger abzeichnete, dass es auf einen Produktanteil von 20% hinauslaufen dürfte, bestätigt dies heute Zeit Online mit der Meldung, Deutschland und Frankreich hätten sich auf dieses Ergebnis geeinigt und wollten es in Kürze bekanntgeben: „Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP aus französischen Regierungskreisen kamen beide Seiten überein, dass Deutschland Ausfuhren französischer Rüstungsgüter nur blockieren kann, wenn diese mehr als 20 Prozent deutscher Bauteile enthalten. […] Nach Pariser Angaben soll die Abmachung kommende Woche Mittwoch beim deutsch-französischen Ministerrat in Toulouse im Südwesten Frankreichs vorgestellt werden.“ (jw)