IMI-Aktuell 2015/712

Syrien-Einsatz: Rechtsbruch

von: 7. Dezember 2015

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Daniel-Erasmus Khan, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr in München, bezweifelt Spiegel Online zufolge die Rechtmäßigkeit des Bundeswehr-Einsatzes in Syrien. Zu den von der Bundesregierung angegebenen drei Rechtfertigungen sagt er: „Das ist eher ein Zeichen dafür, dass man sich der Sache nicht wirklich sicher ist. Selbst auf drei wackligen Pfeilern lässt sich kein solides völkerrechtliches Gebäude errichten. […] So taugt die angesprochene Sicherheitsratsresolution schon deswegen nicht als Rechtfertigung, weil darin gerade nicht von der Art von Maßnahmen die Rede ist, die eine Ausnahme vom Gewaltverbot bilden. Und ein Selbstverteidigungsrecht gäbe es zwar, wenn ein militärischer Angriff vorläge; dann dürfte die Bundesrepublik auch ohne Sicherheitsrats-Resolution Frankreich militärisch zur Seite stehen. Nur: Frankreich wurde nicht von einem fremden Staat attackiert, denn der IS ist ja kein Staat, auch wenn er sich als solchen bezeichnet. Und selbst wenn man bei einem Angriff nicht-staatlicher Akteure ein Verteidigungsrecht anerkennen will, so ist die hohe Gewaltschwelle, die der Internationale Gerichtshof dafür fordert, vorliegend sicher noch nicht überschritten: Paris war ein schwerer Terroranschlag, mehr aber auch nicht. Andernfalls droht die Weltordnung in einer Spirale militärischer Gewalt zu versinken, was die Uno-Charta ja gerade verhindern will.“ (jw)