IMI-Aktuell 2014/157

Psychotherapie von Soldaten

von: 11. März 2014

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Der Vorstand der Neuen Gesellschaft für Psychologie hat eine sehr gute und deutliche Stellungnahme zur Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer, die am 16. September 2013 in Kraft trat, veröffentlicht. Sie legt fest, dass wenn Soldaten von zivilen Therapeuten behandelt werden, dies unter der Regie der Bundeswehr erfolgen muss: “Psychisch belastete oder traumatisierte Soldaten bedürfen selbstverständlich einer  psychotherapeutischen Behandlung, aber psychotherapeutische Behandlung von Soldaten muss unabhängig von der Bundeswehr sein.“ Und weiter: „Es kann nicht Aufgabe von Psychologen sein, Reaktionen von Soldaten auf Kriegshandlungen – wie Entsetzen, Abscheu und Angst vor erneutem Erleben – weg zu therapieren, um Soldaten für den nächsten Einsatz fit zu machen. Therapien mit solchen Zielsetzungen dienen der Unterstützung und Fortsetzung von kriegerischen Einsätzen der Bundeswehr.“ (jw)