IMI-Aktuell 2019/611

Exporte: Kabinettsbeschluss

von: 24. Oktober 2019

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Dem Handelsblatt zufolge hat das Kabinett gestern Regeln für die Exporte deutsch-französischer Rüstungsprojekte beschlossen. Bis auf die Höhe der sog. De-minimis-Vereinbarung, also der Höhe des deutschen Produktanteils, der „problemlos“ weiterexportiert können werden soll, nennt der Artikel allerdings leider keine weiteren Details: „Das bedeutet, dass Deutschland den Export französischer Rüstungsgüter, die weniger als 20 Prozent Bauteile aus Deutschland haben, nicht behindert.“ (jw)