IMI-Aktiv 2017/580

DLR: Kooperationsvertrag

von: 21. September 2017

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Das deutsche Zentrum Luft- und Raumfahrt (DLR) hat einen Kooperationsvertrag mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr unterzeichnet, wie die Flugrevue berichtet. „Das Abkommen umfasst auch die Möglichkeit, Personal zwischen dem Luftfahrtamt der Bundeswehr und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt auszutauschen“, so der Bericht, außerdem solle die Integration von unbemannten Flugkörpern, Drohnen, in den Luftraum im Mittelpunkt stehen. Das DLR ist u.a. im Auftrag der deutschen Regierung und der EU an zahlreichen Forschungsprojekten zu Drohnen, tw. federführend, beteiligt (siehe IMI-Studie 2013/11), das Luftfahrtamt der Bundeswehr ist für deren Zulassung zuständig. Wie praktisch…