IMI-Aktuell 2015/015

IS-Einsatz: Verfassungswidrig

von: 9. Januar 2015

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

In der gestrigen FAZ kommt Stefan Talmon, Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Bonn, zu dem Ergebnis, die jüngst beschlossene Entsendung von Bundewehrsoldaten in den Irak verstoße gegen die Verfassung: „Das Bundeskabinett hat die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte in den Irak zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte in ihrem Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) beschlossen. […] Entgegen der Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte in den Irak somit um eine Intervention im irakischen Bürgerkrieg auf Einladung der irakischen Regierung im Rahmen einer von den Vereinigten Staaten angeführten Ad-hoc-Koalition der Willigen. Ein solcher Einsatz wird vom Grundgesetz nicht zugelassen.“ (jw)