IMI-Analyse 2026/19
Neues von der Infrastrukturfront
Re-Aktivierung erster Bundeswehr Liegenschaften konkretisiert und neue Gesetze beschlossen
Jürgen Wagner (04.08.2026)
Die Bundeswehr soll wachsen – von aktuell rund 185.000 aktiven Soldat*innen auf 260.000 im Jahr 2035 (plus 200.000 Reservist*innen). Weil die Truppe nicht zuletzt dafür eine Menge Platz benötigt, wurde bereits im Oktober 2025 ein Moratorium für die Rückgabe von 187 bereits „ausgemusterter“ (plus 13 dafür vorgesehener) ehemaliger Liegenschaften der Bundeswehr verkündet. Dies war und ist besonders dort problematisch, wo auf diesen Flächen die Planungen (und Investitionen) für den Bau ziviler Wohnviertel bereits weit fortgeschritten waren.[1] Im Anschluss daran wurde ein Prüfprozess initiiert, der nun dazu geführt hat, dass bei ersten Standorten die Pläne zur Re-Aktivierung konkretisiert werden sollen (während es für einige andere Teilentwarnungen gibt). Damit dann im Anschluss die Errichtung neuer Unterkünfte zügig über die Bühne gehen kann, wurden auf Bundes- wie teils auch auf Länderebene Gesetze auf den Weg gebracht, mit denen die Bundeswehr von nahezu allen Bauauflagen befreit wird.
Kasernen für den Wehrdienst
Einen relativ ausführlichen Zwischenstand über die „Fortschritte“ der Rückführungsabsichten legte das Verteidigungsministerium (BMVg) Anfang Juli mit dem Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen Liegenschaftsreserve vor, in dem es heißt, dass dieser Überprüfungsprozess bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. Dort lässt sich auch nachlesen, dass in diesem Jahr noch einmal 27 weitere Flächen ins Konversionsmoratorium aufgenommen worden seien, allerdings auch schon 40 wieder daraus entlassen worden wären.
Der Sachstand teilt die Liegenschaften in solche ein, bei denen eine Nutzung irgendwann einmal sinnvoll sein könnte, und in diejenigen, die schnell zur Verfügung stehen sollen. Denn da sich der mit dem Neuen Wehrdienst erhoffte Aufwuchs rasch realisieren soll, müssen ebenso schnell neue Unterkünfte her: „Während einige Liegenschaften aufgrund eines sich konkretisierenden Bedarfes der Streitkräfte unmittelbar in die Nutzung überführt werden müssen (z.B. für den Neuen Wehrdienst und Heimatschutz), kann die Bundeswehr bei anderen Liegenschaften noch keine konkrete Verwendung, sondern nur einen grundsätzlichen Bedarf für den vorgesehenen Aufwuchs, benennen.“[2]
Vor diesem Hintergrund wurden nun die ersten acht Liegenschaften „auserkoren“, die sich für eine genauere Begutachtung „qualifiziert“ hätten, wie das Verteidigungsministerium in einer Pressemitteilung mitteilte. Eine „finale Entscheidung über die Reaktivierung und Nutzung der Liegenschaften“ sei zwar „noch nicht getroffen“, aber für die aufgeführten Gelände würden „die Planungen für eine möglichst rasche Reaktivierung und Nutzung durch die Bundeswehr nun in die nächste Phase“ gehen. Genannt werden folgende Liegenschaften:
Die Reaktionen in den Kommunen fallen gemischt aus: Während die Stadt Sigmaringen zum Beispiel schon seit Jahren um eine Rückkehr der Bundeswehr gebuhlt hatte[4], dürfte sich die Begeisterung in Speyer in engen Grenzen halten. Dort war auf dem Gelände der Kurpfalz-Kaserne ein Wohn- und Gewerbegebiet für rund 1.100 Menschen geplant worden, dessen Mischkonzept von der Stadt folgendermaßen beschrieben wurde: „Ein urbanes Gebiet mit rund 4 Hektar Größe. Es soll ein Mix aus unterschiedlichen Nutzungen mit Gewerbe, Dienstleistungen, sozialen Einrichtungen, Kultur aber auch mit einem Anteil von Wohnflächen entstehen. Bezahlbarer Wohnraum soll insbesondere für junge Familien angeboten werden. Auch gemeinschaftliche Wohnformen sind angedacht. Diese ermöglichen es, in Gemeinschaft mit anderen zu leben und trotzdem die Selbstständigkeit zu erhalten.“[5] Dementsprechend „frostig“ fiel die Reaktion aus Speyer in Form von Anke Illg, der Sprecherin der Oberbürgermeisterin, aus: „Die Stadt Speyer nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesministerium der Verteidigung ein hohes Interesse an der Liegenschaft geäußert hat.“[6]
Auch in Friedberg (Hessen) lösten die jüngsten Entwicklungen keine Jubelstürme aus, wo die 74 Hektar große Fläche der Ray Barracks betroffen ist. Davon sind 65 Hektar als Bauland vorgesehen, die nun aber von der Bundeswehr wieder vereinnahmt werden könnten. Selbst der Friedberger CDU-Abgeordnete Thomas Pauls sieht dies kritisch: „Für die Entwicklung Friedbergs und der Region wäre eine Reaktivierung der Ray Barracks ein schwerer Einschnitt. […] Doch wenn die Friedberger Ray Barracks reaktiviert werden, wären die jahrelangen Planungen für die Stadtentwicklung mindestens in großen Teilen hinfällig.“[7]
Kommunikationsdesaster
Für Ärger sorgt bei vielen Kommunen nicht zuletzt, dass sie auf den bislang entstandenen Kosten gegebenenfalls wohl sitzengelassen werden: „Viele Städte und Gemeinden hatten bereits sehr konkrete Pläne für eine zivile Nutzung, haben Planungen für neue Stadtviertel vorangetrieben und auf eigene Rechnung Gutachten und Entwürfe anfertigen lassen. Dieses Geld werden sie nun voraussichtlich nicht wiedersehen. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erteilt Entschädigungen eine Absage.“[8]
Die Bundeswehr wird zwar nicht müde zu betonen, sie sei bemüht in den Dialog zu treten und konsensuale Lösungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden zu finden – ebenso klar macht sie aber, dass sie im Zweifelsfall das letzte Wort haben wird.
Auch über die Art, wie die Bundeswehr ihre Entscheidung kommuniziert hat, gibt es Unmut. Stellvertretend für wohl viele Orte kritisiert der parteilose Bürgermeister der Brandenburger Gemeinde Am Mellensee, Tobias Krüger: „Es ist keine Art und Weise der Kommunikation, wie man [auch] berücksichtigen sollte, dass es auch eine kommunale Planungshoheit in jeder Kommune in Deutschland grundgesetzlich verbrieft gibt und wenn man dann im Prinzip einfach mal eine E-Mail schreibt und sagt, hier passiert jetzt erstmal nichts, dann ist das schon ziemlich schwierig.“[9]
Die Kommune habe auf der nun von der Bundeswehr möglicherweise beanspruchten Fläche Solaranlagen geplant und sei auf die damit verbundenen Einnahmen angewiesen, so die Kritik.
Auch scheint es bislang mit der Einbindung noch nicht allzu weit her zu sein. Krüger kritisiert die Bundeswehr komme ihrer Informationspflicht nicht nach, was wohl aber das Mindeste wäre: „Das wäre das Gebaren, das sich dann so anbietet. Wir nennen das dann Bürgerinformationsveranstaltung. Da würde ich dann meine Sporthalle wieder zur Verfügung stellen und dann erwarte ich, dass diejenigen, die da was machen wollen, meine Bürger mit informieren. Also da halte ich keine Informationsveranstaltung ab, sondern da erwarte ich von denjenigen, die hier eine Entwicklung planen, dass sie Rede und Antwort stehen und meinen Einwohnern dann konkret sagen, was haben sie denn hier vor, welcher Zeitraum. Das sind ja auch immer die Frage, wann und wie schnell passiert hier eigentlich was. […] Ich fordere als allererstes eine klare Kommunikation. Also ich will wissen, an welchem Punkt befindet sich gerade die Planung für unsere Flächen, weil dieser Schwebezustand, in dem wir uns jetzt gerade befinden, der ist für mich inakzeptabel.“[10]
Militärisches Bauen
Wo es die Bundeswehr für geboten hält, will sie sich augenscheinlich von kommunalen Bedenken nicht behindern lassen. Genauso verhält es sich mit diversen bau- oder umweltrechtlichen Hürden, die eine rasche Errichtung neuer Unterkünfte verzögern könnten. Daher kündigte Verteidigungsminister Boris Pistorius bereits in seiner Rede bei der Bundeswehr-Tagung im Herbst 2025 ein Infrastrukturgesetz an, mit dem er diverse Prüfungsprozesse frontal anging: „Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Ländern, endlose Genehmigungsverfahren, komplexe umweltrechtliche Prüfungen, die Projekte über Jahre verzögern können, darf es nicht mehr geben.“[11]
Im schlussendlich vom Kabinett am 1. Juli verabschiedeten Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz werden beispielsweise Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für die Bundewehr faktisch außer Kraft gesetzt. Mit UVPs soll frühzeitig bewertet werden, wie sich geplante Großprojekte auf Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Kulturgüter auswirken. Sie sollen künftig aber einem schnellen Kasernenbau nicht mehr im Wege stehen: „Mit dem in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Infrastrukturbeschleunigungsgesetz können mögliche neue Bundeswehr-Standorte dann bei Bedarf zügig wieder in die militärische Nutzung überführt werden.“[12]
Noch weiter gehen einzelne Bundesländer, wie etwa der Freistaat mit dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern von 2024, über das es in einer kritischen Einordnung hieß: „Militärische Infrastruktur […] soll in Bayern zukünftig schneller hergestellt werden als anderswo. Dies erreicht man, indem man bürokratische Hürden beim militärischen Bauen reduziert. So sollen Bauvorhaben auf bestehenden militärischen Geländen komplett ohne Genehmigungen auskommen können, örtliche Bauvorschriften nicht zum Zuge kommen. Das soll nicht nur die Geschwindigkeit des Bauvorhabens erhöhen, sondern auch deren Kosten senken und zuletzt auch die bayerische Baubehörde entlasten … und es soll nach Möglichkeit mehr Geld nach Bayern fließen, denn schließlich gäbe es da einen Investitionsstau. Umweltschutz, Artenschutz, Arbeitsschutz, Lärmbelästigung, Energiegesetz – alles keine Kriterien mehr? Ein Freibrief fürs Militär die Landschaft so zu benutzen, wie es ihm gefällt.“[13]
Ein weiteres Beispiel ist das am 20. Januar 2026 vom Landeskabinett verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen. In einer Pressemitteilung des Landes wurde unter anderem Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) bezüglich der Tragweite des Gesetzes folgendermaßen zitiert: „Für militärische Bauten in unserem Land muss künftig kein Baugenehmigungsverfahren mehr angestrengt werden. Das ist eine bahnbrechende Neuerung, um Bauvorhaben für die Bundeswehr schneller und unbürokratischer von der Planung zur Umsetzung zu bringen.“[14]
Noch weiter ging Baden-Württemberg, wo im Februar 2026 das Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr in Kraft trat. Dabei handelt es sich um einen Bau-Turbo, mit dem dann tatsächlich so gut wie alle rechtlichen Hürden abgeräumt wurden. In einer Pressemitteilung zum Gesetz äußerte sich Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen: „Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes. Das betrifft unter anderem das Bauordnungsrecht, das Denkmalrecht, das Straßenrecht, das Wasserrecht und das Naturschutzrecht. […] Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind im Sinne des Gesetzes alle Anlagen, die unmittelbar der Landesverteidigung dienen wie zum Beispiel Gefechtsstände, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen oder Versorgungslager. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können darunter aber auch zum Beispiel Wohnsiedlungen für Militärpersonen und ihre Angehörigen fallen.“[15]
Trotz Teilentwarnung bitterer Beigeschmack
Mit den acht nun ins Auge gefassten Kasernen dürfte das Ende der Re-Aktivierungen noch lange nicht erreicht sein. Schließlich steht dem Gros der Flächen erst noch die Eignungsprüfung bevor. Außerdem benötigt die Bundeswehr nicht nur für den personellen Aufwuchs weitere Standorte – zusätzliche Flächen werden unter anderem auch für weitere Munitionslager und Übungsflächen benötigt.
Aufatmen gab es jedoch jüngst in Heidelberg, wo auf dem Gelände des Patrick-Henry-Village Wohnraum für rund 10.000 Menschen entstehen soll. Nachdem sich die Zeichen zwischenzeitlich verdichteten, dass der Großteil des Geländes zurück in eine Kasernennutzung überführt werden könnte, wurde Ende Juli 2026 weitgehend Entwarnung gegeben. In einer Presseerklärung informierte die Stadt Heidelberg, eine Kasernennutzung sei vom Tisch und die Planungen für das Wohngebiet könnten bis auf „zwei Verfügbarkeitsflächen“ fortgesetzt werden.[16] Es ist allerdings nicht die offizielle Pressemitteilung der Stadt Heidelberg, sondern ihr Facebook-Account, auf dem zu erfahren ist, um welchen Umfang und Zeithorizont es sich bei diesen „Verfügbarkeitsflächen“ handelt. Demzufolge beanspruche die Bundeswehr „nur“ zwei Flächen mit zusammen acht Hektar für mindestens fünf bzw. zehn Jahre, was knapp 10 Prozent der Gesamtfläche entspricht.[17]
Etwas anders gelagert ist der Fall bei einem weiteren großen geplanten Wohngebiet – Holtenau-Ost, wo Wohnraum für 5.000 Menschen entstehen sollte. Die Liegenschaft sei für die Bundeswehr aufgrund seiner strategischen Lage zu interessant, um sie nicht zu beanspruchen, wie aus dem Sachstandsbericht des Verteidigungsministeriums hervorgeht: „Hinzukommen können im Einzelfall Liegenschaften, die aufgrund von Lage, Potenzial und spezifischem militärischen Bedarf von den Streitkräften zwingend benötigt werden (Kiel-Holtenau als Beispiel).“[18]
Auch hier gibt es allerdings eine (Teil-)Entwarnung – aus einem Standortdialog zwischen der Stadt Kiel und (zumeist) Bundeswehr-Akteuren entstand eine Absichtserklärung, in der festgehalten wird, dass in Holtenau-Ost noch 700 Wohnungen entstehen könnten und die Bereitschaft signalisiert wird, andere Flächen als Ausgleich aufzutun: „Der Bund erkennt dem Grunde nach an, dass der Stadt ein struktureller und geldwerter Nachteilsausgleich zusteht. Zusammen mit vom Bund bereitzustellenden Alternativflächen im Kieler Stadtgebiet sollen insgesamt Perspektiven für rund 2.275 Wohnungen entstehen – das entspricht in der Summe mehr als die ursprünglich für Holtenau Ost geplanten 2.250 Einheiten.“[19] Inwieweit die Stadt aber für ihre bisherigen (weitgehend nichtigen) und künftigen Planungskosten tatsächlich adäquat kompensiert wird, geht aus der Erklärung allerdings nicht hervor.
Augenscheinlich ist das Verteidigungsministerium durchaus bemüht, zumindest im Falle der ganz großen geplanten zivilen Wohnviertel halbwegs tragfähige Kompromisse zu finden. Allerdings hinterlässt der ganze Vorgang dennoch einen überaus bitteren Beigeschmack: Einfach so kann das Verteidigungsministerium großangelegte Planungen auf Eis legen und in ihrer Kommunikation zumindest Vertreter kleinerer Ortschaften wie den Bürgermeister der Brandenburger Gemeinde Am Mellensee, Tobias Krüger, kommunikativ links liegen lassen. Und vor allem ist es am Ende ungeachtet aller tatsächlichen oder vermeintlichen Dialogbereitschaft die Bundeswehr, die letztinstanzlich Entscheidungen von erheblicher Tragweite für die Kommunen fällt und damit die Zeitenwende bis weit in die Fläche hineinträgt.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine erweiterte und aktualisierte Version eines Beitrags, der zuerst bei Telepolis erschien.
Anmerkungen
[1] Wagner, Jürgen: Das Ende der Konversion. Die Bundeswehr-Rückeroberung der Fläche zum Ärger der Kommunen IMI-Analyse 2025/34.
[2] BMVg: Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen Liegenschaftsreserve, Berlin, Juli 2026.
[3] Erste Entscheidungen zum Liegenschafts-Moratorium, bmvg.de, 9.7.2026.
[4] Kiebitz, Julia: Wird Sigmaringen wieder zum Bundeswehrstandort? swr.de, 9.7.2026.
[5] Entwicklung der Kurpfalz-Kaserne, speyer.de, o.J.
[6] Wehrdienst statt Wohnungen, Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 14.7.2026.
[7] Bundeswehr: In enger Auswahl, Frankfurter Rundschau, 13.7.2026.
[8] Bundeswehr beansprucht Flächen zurück – Kommunen gehen leer aus, Redaktionsnetzwerk Deutschland, 5.3.2026.
[9] Sturmberg, Jessica u.a.: Bundeswehr will alte Standorte reaktivieren, Deutschlandfunk, 6.7.2026
[10] Ebd.
[11] Boris Pistorius, Bundeswehr-Tagung, 7.11.2025.
[12] Standorte für Neuen Wehrdienst: Zunächst acht neue Liegenschaften identifiziert, bmvg.de, 9.7.2026
[13] Seifert, Andreas: Patriotismus und Ökonomie. Bayern macht die Militarisierung zum Gesetz, IMI-Analyse 2024/07.
[14] Für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes: Neue Landesbauordnung setzt Schwerpunkt bei Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, 23.1.2026.
[15] Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg: Land erleichtert Bauvorhaben der Bundeswehr, Pressemitteilung, 30.10.2025.
[16] Absichtserklärung zur Konversion des Patrick- Henry-Village zwischen Bund, BImA und Stadt Heidelberg am 27. Juli 2026 unterzeichnet Ankaufsverhandlungen können fortgeführt werden, heidelberg.de, 28.7.2026.
[17] https://www.facebook.com/100064927410109/posts/1485326736974893/?rdid=YLpxOjYVxDsWgw4b
[18] BMVg: Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen Liegenschaftsreserve, Berlin, Juli 2026.
[19] https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_plant_baut/standortdialog.php