IMI-Aktuell 2026/331
Wehrpflichtgesetz: Allgemeinverfügung rechtswidrig
(02.06.2026)
Die im April erlassene Allgemeinverfügung des Bundesverteidigungsministeriums hinsichtlich der Ausreisegenehmigungen von Männern* im Alter von 17 bis 45 Jahren (§3 Wehrpflichtgesetz (WPflG)), welche dabei helfen sollte diesen Paragraph mittels einer Verwaltungsvorschrift außer Kraft zu setzen, wurde durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags als rechtswidrig bewertet. Bereits vor dem Vorliegen des Gutachtens, gab es einige Jurist*innen (siehe IMI-Analyse 2026/14 und Artikel von Matthias Kneissl über LTO-Online), welche dieses Vorgehen seitens des Verteidigungsministeriums als rechtswidrig und mit „erheblicher Rechtsunsicherheit“ gegenüber den Adressat*innen kritisierten. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam ebenfalls zum Ergebnis, dass das BMVg mit der Absicht einen Paragraphen mittels Verwaltungsvorschrift außer Kraft zu setzen seine Kompetenzen überschreitet und darüberhinaus – zugegebenermaßen logischerweise – auch die Prinzipien und Zuständigkeiten durch die Gewaltenteilung durcheinander wirft. Folgeszenarien wie unter anderem die Rücknahme dieses rechtswidrigen Verwaltungsakts und mögliche Auswirkungen auf nachträglich eintretende Tatsachen und Beeinträchtigungen des Gemeinwohls sind ebenfalls Teil der Untersuchung. Das gesamte Text des Wissenschaftlichen Dienstes kann hier nachgelesen werden. (rs)