IMI-Aktuell 2026/345
Niedersachsen: Baugesetz
(10.06.2026)
Immer mehr Länder räumen sämtliche Regelungen im Umwelt- und Denkmalschutz sowie im Baurecht für die Bundesehr ab. Zuerst waren es Baden-Württemberg, Bayern und NRW, nun zog auch Niedersachsen nach. Das Land informiert über einen gestern vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf: „Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Maßnahmen der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hierzu sollen bauliche Anlagen und Einrichtungen, die unmittelbar der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, künftig aus dem Anwendungsbereich der Niedersächsischen Bauordnung herausgenommen werden. Dadurch werden zukünftig in Niedersachsen weder materielle noch verfahrensrechtliche Vorschriften aus dem Bauordnungsrecht für diese Anlagen gelten. Insbesondere die Bundeswehr erhält dadurch kompletten Handlungsraum, wie sie ihre Gebäude ausführt. Darüber hinaus werden die rechtlichen Voraussetzungen für verteidigungsrelevante Maßnahmen im Denkmalschutzrecht erleichtert.“ (jw)