IMI-Aktuell 2024/518
Syrien: sicher?
(05.08.2024)
Nach Auffassung Oberverwaltungsgerichts Münster sei die Sicherheitslage in Syrien wieder so weit hergestellt, dass für Asylbewerber kein Recht auf subsidiären Schutz besteht, wie die Tagesschau am 27. Juli berichtete. Diesen niedrigsten Schutzstatus erklärt das öffentlich rechtliche Medium so: „Subsidiärer Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen.“
Im Artikel kritisiert auch die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, das Urteil: „Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet an der Realität in Syrien vorbei.“ Neben der regional verschiedenen Bürgerkriegssituation komme hinzu, „dass praktisch niemand vor dem ‚Folterregime des Diktators Assad‘ sicher sei.“ (pf)