IMI-Aktuell 2024/380
Wiesbadener Erinnerung
(10.06.2024)
Bei der Martin-Niemöller-Stiftung wird über die Unterzeichnung der Wiesbadener Erinnerung gegen Atomwaffen informiert. Dabei werden vier konkrete Handlungsoptionen benannt: „Zum ersten könne sich Deutschland ‚für eine gesamteuropäische atomwaffenfreie Zone unter Einbindung Russlands einsetzen‘. Sodann könne Deutschland mit den NATO-Verbündeten einen Fahrplan erarbeiten mit dem Ziel, die nukleare Teilhabe zu beenden. Drittens könne Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beitreten. Zuletzt könne Deutschland die Atomwaffenstaaten nachdrücklich daran erinnern, ihre im noch gültigen Atomwaffensperrvertrag von 1970 erklärte Absicht endlich umzusetzen, ‚auf die nukleare Abrüstung gerichtete wirksame Maßnahmen zu ergreifen‘.“ (jw)