IMI-Aktuell 2024/226
Neuer Unterstützungsfonds
(19.03.2024)
Am vergangenen Montag (18. März) hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, die finanzielle Obergrenze der Europäischen Friedensfazilität (EPF) um fünf Milliarden Euro zu erhöhen und diese Aufstockung für die Ukraine zweckgebunden zu verwenden, indem ein spezieller Unterstützungsfonds für die Ukraine (UAF) innerhalb der EPF eingerichtet wird, wie The Sofia Globe berichtete. Durch den Beschluss wird sich die finanzielle Obergrenze der EPF für den Zeitraum 2021-2027 voraussichtlich auf mehr als 17 Milliarden Euro belaufen. „Die verbesserten Governance-Regeln werden auf gut funktionierenden nationalen Beschaffungsstrukturen sowie auf bestehenden Rahmenverträgen aufbauen, wobei sowohl ein Lead-Nation-Ansatz als auch die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) zum Tragen kommen und die gemeinsame Beschaffung der erforderlichen Verteidigungsgüter durch die europäische Verteidigungsindustrie und Norwegen – einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen – vorgesehen ist, während gleichzeitig Flexibilität in den Lieferketten ermöglicht wird, die Betreiber mit Sitz oder Produktionsstätten außerhalb der EU oder Norwegens umfassen können“, so der Rat in einer Erklärung. (yd)