Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2024/100

Ukraine: IGH ermittelt Genozid

(08.02.2024)

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) in DenHaag bestätigte am 2. Februar 2024 die Jurisdiktion in einer Klage der Ukraine gegenüber Russland zu haben, ob die Ukraine in Donezk und Luhansk die Genozid-Konvention von 1948 verletzt habe, wie die Washington Post berichtete. Ein Verfahren darüber, ob Russland die Konvention mit seinem Einmarsch darauf verletzt habe, wie die Ukraine einklagen wollte, könne das Gericht jedoch nicht einleiten. Der russische Angriffskrieg verletze internationales Recht und sei eine unlegitime Gewaltanwendung, dies jedoch nicht unter der Genozid-Konvention.

Das Gericht hatte Russland schon zu Anfang des Krieges aufgefordert den illegalen Angriffskrieg abzubrechen.

Die Ukraine begrüßte das Ergebnis. So könne nun bestätigt werden, dass die Ukraine keinen Genozid an der russischsprachigen Bevölkerung dieser Region verübt habe und ein russisches Kriegsnarrativ entkräftet werden. Das Rechtsteam der Ukraine am Gericht erwägt auch eine Klage unter der UN-Charta, in der die unlegitime Gewalt gegenüber einem anderen Staat geregelt ist.

Die russischen Verteidiger verließen den Raum wortlos. Einige Trostpreise gab es jedoch auch für sie: Das Gericht schloss, die legitime Anerkennung anderer Staaten sei ebenso in anderen Verträgen geregelt, und Russlands Anerkennung der beiden vorgeblichen Republiken im Donbass kein Genozid.

Ebenso wurde Russland schon drei Tage zuvor von den meisten Terrorismus-Klagen freigesprochen, die die Ukraine wegen der finanziellen Unterstützung der abtrünnigen östlichen Provinzen gegen es erhoben. Es hätte jedoch in die illegalen Geldflüsse von russischen Oligarchen ermitteln müssen und muss dies nachholen. Schadensersatz, wie es die Ukraine forderte, muss es jedoch nicht zahlen.

Jedoch habe Russland seit seiner Besetzung der Halbinseld Krim die ukrainische Sprache in dortigen Schulen nicht genügend gefördert und damit gegen die Konvention zur Eliminierung der rassistischen Diskriminierung verstoßen. (pf)

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de