Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2021/730

Assange darf ausgeliefert werden

(10.12.2021)

Der wohl bekannteste Whistleblower und Wikileaks-Gründer Julian Assange darf an die USA ausgeliefert werden. So das heutige Urteil des Obersten Gerichtshof, der damit der Berufung der USA statt gab. Anfang des Jahres war die Auslieferung Assanges von einem Londoner Bezirksgericht untersagt worden, weil das Risiko eines Suizids des körperlich und psychisch stark angeschlagenen Assanges im Falle einer Haft in den USA zu hoch seien.

Der nun 50-jährige australische Hacker, der für die Veröffentlichung von Dokumenten und Videomaterial bekannt ist, welche starke Indizien für Kriegsverbrechen seitens der USA und ihrer Verbündeten in Afghanistan und Irak lieferten, sah seit Jahren kaum die Sonne. Zuerst saß er von 2012 bis 2019 in der ecuadorianischen Botschaft fest. Nachdem ihm der neue, amtierende Präsident Ecuadors, Lenin Moreno, das Asylrecht als politischer Verfolgter und die kurz vorher verliehene Staatsbürgerschaft wieder aberkannte, wurde er von der britischen Polizei festgenommen und in das Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh verschleppt.

Dort saß er größtenteils in Isolationshaft und konnte monatelang keinen Besuch empfangen. Was ihm, laut seiner Verlobten, schweren Depressionen bescherte. Zwischendurch wurden zudem eine umfangreiche Überwachung Assanges in der ecuadorianischen Botschaft durch die CIA und Mordpläne der CIA an ihm bekannt.

Obwohl die 18 bekannten Anklagen, die in der USA gegen ihn bestehen, zu lebenslänglicher Haft oder sogar der Todesstrafe führen könnten (ganz abgesehen von außergerichtlichen Tötungen), entschied der Gerichtshof nun, dass keine Gefahr für Assanges Leib und Leben bestehe. Humanitären Zugeständnisse der amerikanischen Kläger gaben den Ausschlag dafür.

Assanges Verlobte hält diese für leere Versprechen und gab an sobald als möglich in Berufung gegen das heutige Urteil zu gehen. Die letztendliche Entscheidung über die Auslieferung obliegt, im Falle der juristischen Billigung, dann dem britischen Innenministerium.

Die britische Regierung etablierte derweil Gesetze, die Soldaten weitreichenden Schutz vor der Verfolgung von Kriegsverbrechen garantieren. Und die USA sanktionierte Strafverfolger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, die auch auf der Grundlage von Assanges Veröffentlichungen, Verfahren gegen amerikanische Militärs einleiteten. (pf)

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