Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Pressebericht - in: Netzpolitik, 14.7.2021; junge Welt, 15.7.2021

Presseberichte zur Polizeidrohnen-Studie

(19.07.2021)

Die Veröffentlichung unserer Studie zu Polizeidrohnen zog eine Presseberichterstattung von Netzpolitik und junge Welt nach sich. Die betreffenden Artikel dokumentieren wir hier für euch:


Polizeidrohnen werden mittlerweile in fast allen Bundesländern eingesetzt

in: Netzpolitik, 14.7.2021; von Markus Reuter

Die Polizeien von Bund und Ländern besitzen immer mehr Drohnen, die sie immer häufiger einsetzen. Eine Studie der Informationsstelle Militarisierung befürchtet, dass vermehrt Proteste und Versammlungen in den Fokus geraten.

Eine neue Studie der Informationsstelle Militarisierung gibt einen Überblick über die Nutzung von Drohnen durch die Polizei in Deutschland. Seit dem Jahr 2006 beschaffen deutsche Polizeibehörden Drohnen. Anfangs gab es noch keine rechtlichen Grundlagen für deren Einsatz, diese wurde über die Jahre unter anderem in den neuen Polizeigesetzen geschaffen.

Bis auf Thüringen und Bremen setzen heute laut der Studie (PDF) alle Bundesländer Polizeidrohnen ein. Die Anzahl der in den Bundesländern verfügbaren Drohnen und Einsätze nimmt stetig zu. Mittlerweile werden die unbemannten Fluggeräte nicht nur von Spezialeinsatzkommandos oder bei der Beweissicherung von Verkehrsunfällen genutzt, sondern auch zur Kontrolle von Corona-Kontaktbeschränkungen oder bei Kontrollen im öffentlichen Raum. Durch die beständige Ausweitung der Einsatzzwecke befürchtet die Studie einen „Verlust überwachungsfreier Räume“.

Aus grundrechtlicher Perspektive ist der Einsatz von Drohnen bei Versammlungen und Demonstrationen besonders umstritten. Hier sieht die Studie eine Ausweitung seit dem Jahr 2010, dennoch bewegt sich der Einsatz von Drohnen gegen Proteste und Versammlungen derzeit noch auf niedrigem Niveau.

Die Studie nennt neben dem Einsatz beim Castor-Transport 2010 und dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 auch Räumungen von Hausbesetzungen in Freiburg 2019 als Beispiele. Die Möglichkeiten für den Einsatz von Drohnen werden hierbei nicht nur in neuen Polizeigesetzen geschaffen, sondern auch in überarbeiteten Landesversammlungsgesetzen. So sieht das geplante Versammlungsgesetz in NRW den Einsatz von Drohnen vor.

Ein Kapitel der Studie befasst sich mit der EU und der Grenzschutzagentur Frontex, die laut der Studie eine Vorreiterrolle beim Ausbau der Drohnen-Infrastruktur einnimmt.

Die meisten von der Polizei eingesetzten Drohnen sind Hobby- und Industriedrohnen von Herstellern wie DJI oder Yuneec, was auch Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit aufwirft, da die Polizei hier Consumer-Software benutzt. Einige Bundesländer setzen aber auch spezielle Polizeidrohnen oder für das Militär entwickelte Drohnen ein. Die Studie gibt hier einen Überblick zu Unternehmen, die Polizei-Drohnen verkaufen und schlüsselt im Anhang auf, welche Behörde welche Drohnen besitzt.

Die Informationsstelle Militarisierung ist ein gemeinnütziges Projekt, das 1996 in der Friedensbewegung entstanden ist.



Neue Gefahren aus der Luft

Studie: Vermehrter Einsatz von Polizeidrohnen gefährdet Grund- und Freiheitsrechte

in: junge Welt, 15.7.2021; von David Maiwald

Der Verein Informationsstelle Militarisierung (IMI) hat am Dienstag eine Studie zum Einsatz von Drohnen durch Polizeibehörden veröffentlicht. Der von Sam Rivera verfasste Bericht geht auf technische Einzelheiten und Fähigkeiten verschiedener Drohnentypen ein und beleuchtet damit zusammenhängende Effekte auf die Polizeiarbeit. Der Einsatz dieser Roboter habe in den vergangenen zehn Jahren verstärkt Einzug in den Alltag polizeilicher Aufgaben erhalten. Während Drohneneinsätze lange Zeit in der Öffentlichkeit besonders mit extralegalen Tötungen in Kriegseinsätzen verbunden waren, so habe sich die Wahrnehmung im zivilen Bereich in den letzten Jahren normalisiert. Das liege unter anderem daran, dass Drohnen von Behörden und bürgerlichen Medien besonders mit Rettungseinsätzen und Katastrophenschutz in Verbindung gebracht werden. Bei der Luftüberwachung lösen die Roboter immer häufiger Polizeihubschrauber ab, deren Kosten laut Studie pro Betriebsstunde teilweise das zehnfache eines Drohneneinsatzes übersteigen.

Während die Polizei in Bundesländern wie Sachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen bereits seit über zehn Jahren außerhalb von Spezialeinheiten mit Drohnen arbeitet, so sind bisher nur in Thüringen und Bremen keine der Fluggeräte regulär im Einsatz. Laut Studie hat die Anschaffung von Drohnen in allen Bundesländern zugenommen, Rheinland-Pfalz schaffte zwischen 2017 und 2020 ganze 28 von ihnen für die Polizei an. Gegenüber jW betonte Rivera am Mittwoch, dass solche Investitionen nicht als bloße Neuanschaffung der Polizei gewertet werden könnten, wie etwa die eines neuen Streifenwagens. Vielmehr wären sie verbunden mit »einer Ausweitung an Überwachungskapazitäten«.

Die sonst besonders für Spurensicherung oder Suche nach versteckten Sprengladungen genutzten Fluggeräte dienen seit dem G-20-Gipfel in Hamburg, bei dem auch eine Unterwasserdrohne zum Einsatz kam, bundesweit vermehrt zur Überwachung öffentlicher Versammlungen. So seien sie bei Protesten gegen die AfD in Stuttgart 2018 oder der Räumung von besetzten Häusern in Freiburg 2019 eingesetzt worden. Sie kämen mittlerweile nicht mehr in besonderen Situationen zum Tragen, sondern würden selbst bei kleinsten Einsätzen verwendet. Aus der polizeilichen Arbeit seien Drohnen längst nicht mehr wegzudenken und »verändern durch die Technologisierung staatlicher Kontrolle auch unseren Alltag«, so Rivera. Die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen müssten dringend diskutiert werden. Auch die zunehmende Möglichkeit der Bewaffnung der Roboter und ihr Einsatz bei der Überwachung von Staatsgrenzen eröffnen Behörden völlig neue Möglichkeiten.

Riveras Studie macht deutlich: Die anlasslose Überwachung von Versammlungen wird durch den Drohneneinsatz zur Regel. Denn das ständige Filmen der Umgebung ist allein schon unerlässlich, um eine Drohne steuern zu können. Eigentlich ist das Filmen einer Versammlung nur zur Ermittlung von Straftaten erlaubt. Neben der Verletzung von Grundrechten weist Rivera noch auf Unzulänglichkeiten beim Datenschutz und wachsende Überschneidungen von privaten Sicherheitsunternehmen und staatlichem Sicherheitsapparat hin. So würden einige Drohnen von externen Mitarbeitenden gesteuert oder von Firmen für Einsätze ausgeliehen. Das gibt der Polizei in Zusammenarbeit mit Privatfirmen den Spielraum, »um auf diesem Wege rechtliche Einschränkungen zu umgehen«. Durch die stärkere Verbindung privater Dienstleister deutet sich für Rivera als ein mögliches Szenario neben der Tendenz einer wachsenden Militarisierung der Polizei die Bildung eines »Überwachungs-Industriellen-Komplexes« nach US-Vorbild an. Auch überschnitten sich immer stärker die Bereiche ziviler und militärischer Nutzung von unterschiedlichen Drohnentypen. Es werde normal, »dass beim Sitzen im Park, auf einer Demonstration oder am Strand eine Drohne anlasslos filmt und mithört«, so Rivera am Mittwoch und warnt: »Das ist nicht vereinbar mit einer demokratischen Gesellschaft.«

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de