Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2021/032

Rüstungsexporte Mexiko: BGH

(14.01.2021)

Das juristische Nachspiel der Waffenexporte von Heckler und Koch in mexikanische Unruheprovinzen geht in eine nächster Runde. Eine gemeinsame Pressemitteilung des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.), der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko schreibt dazu:

„Der Fall illegaler Waffenexporte nach Mexiko landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am 11. Februar 2021 wird dort in einer mündlichen Verhandlung die Revision von Heckler und Koch (H&K), zweier verurteilter Mitarbeiter und der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhandelt. ‚Dass sich der BGH als höchstes deutsches Strafgericht mit dem Verfahren gegen Heckler & Koch beschäftigt und ein finales Urteil fällt, ist ein weiterer Erfolg der Friedens- und Menschenrechtsbewegung‘, erklärt der Rüstungskritiker Jürgen Grässlin. ‚H&K hat mit den illegalen Exporten von rund 4.500 Sturmgewehren in den Jahren 2006 bis 2009 nach Mexiko-Stadt und der von einem H&K-Mitarbeiter im Land koordinierten Weiterleitung der Waffen in Unruheprovinzen schwere Schuld auf sich geladen. Ich erwarte, dass der BGH die Revision des Unternehmens abschmettert und die Rechtsverbindlichkeit von Endverbleibserklärungen bei Rüstungsexporten anerkennt‘, so Grässlin weiter“.

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