IMI-Aktuell 2020/759
Drohnenmorde legal
(26.11.2020)
Spiegel Online berichtet über ein empörendes Urteil des Das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das keine Notwendigkeit sieht, maßgeblich von Deutschland aus bewerkstelligten US-Drohnenmorde Einhalt zu gebieten: „Drei Männer aus dem Jemen sind mit einer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der US-Drohneneinsätze in ihrem Heimatland gescheitert. Die Kläger wollten erreichen, dass Deutschland die bewaffneten Drohnenflüge der Amerikaner unterbindet, bei denen die Armeebasis Ramstein in Rheinland-Pfalz eine wichtige Rolle spielt. Die Jemeniten hatten 2012 bei einem Angriff zwei Angehörige verloren – nach ihrer Darstellung unschuldige Zivilisten.“ (jw)