Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2020/548

Ausnahmezustand Beirut

(17.08.2020)

Auf der Website des Untergrundblättles, wurde eine Übersetzung eines Aufrufes veröffentlicht, der gerade via Megafon und Flyer in der libanesischen Hauptstadt Beirut verteilt wird. Darin wird betont, „Die Ausrufung des Ausnahmezustands ist eine Entlastung von der Verantwortung für Rettung und Hilfe. Die Ausrufung des Ausnahmezustands ist eine Kriegserklärung an die Überlebenden. Eine Erklärung des militärischen Ausnahmezustands ist eine Erklärung des Polizeistaates, der aus dem Innersten der Explosion geboren wird.“ Tatsächlich weitete die libanesische Regierung mit der Erklärung des Ausnahmezustands, der vorerst bis zum 21. August andauern wird, die Befugnisse des Militärs weit aus, wie Al Jazeera berichtet: „Der Ausnahmezustand erlaubt es dem Militär, die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit einzuschränken und in Häuser einzudringen und all jene zu verhaften, die für sie eine Bedrohung darstellen. Gerichtliche Verfahren werden nun in Militärgerichten stattfinden“. Bei dieser starken Militarisierung dürften noch die Anwesenheit der Streitkräfte zahlreicher anderer Staaten in der Stadt, die nun offiziell (militarisierte) Hilfsleistungen erbringen wollen, hinzu gerechnet werden – darunter auch die der Bundeswehr. (ja)

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de