IMI-Aktuell 2020/484
Truppenstatut: Abgabe Gerichtsbarkeit
(16.07.2020)
Der Pfalzexpress berichtet über einen Fall, in dem ein Soldaten der US-Militärbasis Ramstein bei einem misslungenen Überholmanövern einen Laster rammte, wobei der Fahrer ums Leben kam. Bei Fällen „konkurrierender Gerichtsbarkeit“ war in diesem Fall ein US-Gericht zuständig, das ein vergleichsweise mildes Urteil sprach. Zu den Hintergründen schreibt das Portal: „Die Bundesrepublik Deutschland hat nach Artikel 19 (1) des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) gegenüber den USA, Großbritannien, Kanada, Belgien und der Niederlande den allgemeinen Verzicht auf das Vorrecht zur Ausübung der konkurrierenden Strafgerichtsbarkeit erklärt. Gegenüber Frankreich wurde der Pauschalverzicht im Jahr 2000 aufgehoben.“ (jw)