IMI-Aktuell 2020/001
KDV: Kostenpflichtig
(03.01.2020)
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Arzt, der aufgrund seiner nachträglichen Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung erhebliche Beträge an die Bundeswehr rücküberweisen musste: „Ein Ex-Sanitätsoffizier (37) und heutiger Oberarzt aus Moers muss als später Kriegsdienstverweigerer der Bundeswehr wohl den größten Teil der Ausbildungs- und Studienkosten erstatten.“ (jw)