IMI-Analyse 2019/27

Bundesweite Gelöbnisse im November

Pathos, Geschichtspolitik, religiöse Verbrämung - Warum Armeen Rituale inszenieren

von: Markus Euskirchen | Veröffentlicht am: 12. September 2019

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Die neue Bundesverteidigungsministerin kündigte anlässlich ihres Amtsantrittes im Juli 2019 für den 12. November dieses Jahres bundesweit Zapfenstreiche an. In Berlin „wünscht“ sie sich für den „Geburtstag“ der Bundeswehr einen Zapfenstreich vor dem Reichstag. „Wir werden die Sichtbarkeit der Bundeswehr in unserer Gesellschaft erhöhen.“ Koste es, was es wolle, schwingt dabei unausgesprochen mit. Es geht ausdrücklich um Sichtbarmachung, Visualisierung. Was soll sichtbar gemacht werden? Die Bundeswehr, der mit Kriegswaffen ausgestattete und von Nazi-Netzwerken durchzogene Staatsapparat, in dem sich die staatliche Macht in ihrer tödlichsten Konsequenz materialisiert. Der Zapfenstreich soll uns bundesweit und unübersehbar in der Öffentlichkeit präsentiert werden: ein Machtvisualisierungsritual, eine öffentliche Drohung.

Zapfenstreich?
Der Zapfenstreich stammt ab vom Signalspiel der Flöter und Trommler in den Truppenlagern des europäischen dreißigjährigen Krieges im 17. Jahrhundert, mit dem am Abend der Bierausschank beendet wurde (der „Zapfen“ am Fass wurde symbolisch „gestrichen“). Heute besteht er aus einer festgelegten Folge von Musikstücken: stramme Marschmusik zum Ein- und Ausmarsch, getragenes, feierliches Liedgut („Ich bete an die Macht der Liebe“), die unvermeidliche Nationalhymne. Das kollektive Zwangsabsingen derselben. Die Inszenierung in der Abenddämmerung besteht aus Fackelmarsch, Antreten des Wachbataillons, „Präsentiert das Gewehr“ und „Helm ab zum Gebet“.
Das Ritual des Zapfenstreichs ist den Sinngehalten militaristischer und christlicher Traditionen verhaftet. Es lassen sich zwar unterschiedliche – manchmal sich auch direkt widersprechende – politische Inhalte oder Ideologien über den Rahmen des Rituals transportieren (Zapfenstreich als zentrales militärrituelles Ereignis der Bundeswehr und einst auch der NVA, der Nationalen Volksarmee der DDR), im Zentrum steht aber immer – unabhängig von der politischen Botschaft – die emotionale Öffnung der Einzelnen für den militärischen Gehalt im engeren Sinne, die Verkündung der absoluten Wahrheit des „gerechten Krieges“. Das Ritual untermauert durch seine religiösen Anspielungen Argumentationen des „gerechten Krieges“[1] mit einem Glaubensfundament: Kein Zweifel darf den Gerechtigkeitsanspruch der politischen Botschaft in Frage stellen. Die Herstellung dieser Zweifelsfreiheit benötigt den Rückgriff auf Mechanismen der Religiosität. Für den Zapfenstreich wird immer die Bedeutung seiner musikalischen Teile hervorgehoben und auf eine besondere Perfektion der musikalischen Darbietung Wert gelegt. Die Musik (Serenade) dient aber nur scheinbar dem Lob Gottes.
„Tatsächliche Aufgabe hingegen ist die Erbauung der Feiernden, die Schaffung festlicher, feierlicher Stimmungen und damit das Gefühl, einer Gemeinschaft anzugehören, die den „wahren“ Glauben vertritt.“[2]
Der in einem derartigen Ritual gestiftete Glaube (an den „gerechten Krieg“) beinhaltet dann mindestens die Lizenz, wenn nicht sogar den Auftrag zum Töten der erklärten Feinde, seien es die imperialistischen Klassenfeinde, die geopolitischen Rivalen („böser Russe“, vielleicht demnächst wieder: „gelbe Gefahr“) oder die Gegner im Kampf gegen den Terror, Piraterie etc.. Das Militärritual insgesamt visualisiert diesen Auftrag und die Bereitschaft zu seiner Befolgung. Wenn im Gelöbnis die Rekruten aufs Töten und Sterben auf Befehl vorbereitet werden, dann zielen die Feierlichkeit und die religiös aufgeladene Liturgie des Zapfenstreichs auf die Verankerung dieser Militärlogik in der gesamten Gesellschaft.[3] Insofern ist es nur konsequent, wenn eine neue Verteidigungsministerin, die ihr Amt mit einem Anspruch auf das Gesamtgesellschaftliche angeht, auch symbol-politisch auf Angriff setzt und zur Zapfenstreichoffensive bläst.

Traditionslinie preußisch-deutscher Militarismus
Der Zapfenstreich ist das zentrale Ritual der preußisch-deutschen Militärgeschichte. 1726 in seinen Ursprüngen erstmals schriftlich dokumentiert, wurde er 1813 vom Preußenkönig in seiner bis heute gültigen Grundstruktur festgelegt. In diese bald 300 Jahre alten Militärtradition stellt sich die BRD und ihre Armee also mit dem Zapfenstreich: Zivilbevölkerung terrorisierende Landsknechthorden, Preußischer Kadavergehorsam, bismarcksche Großmachtpolitik, wilhelminischer Kolonialwahn, blinder Hurra-Patriotismus des Ersten Weltkrieges, die paramilitärische Verfolgung republikanischer und revolutionärer Bewegungen nach 1919, der militärische Gehorsam, der den faschistischen Vernichtungsfeldzug erst ermöglichte, die Wiederaufrüstung in den Kalten Krieg hinein, die Vorbereitung des Atomkriegs, die Remilitarisierung deutscher Außenpolitik nach 1990 und schließlich die Militarisierung der Europäischen Union unter deutscher Führung – spätestens mit dem Brexit.
Diese Traditionslinie bedeutete in der Vergangenheit Millionen Kriegstote und führte zu den Angriffskriegen, die die Bundeswehr in ihrer jüngsten Vergangenheit und gegenwärtig vorbereitet und führt. Auch heute werden wieder Kriegsverbrecher mit Beförderung belohnt: Die Bombardierung unbewaffneter Zivilisten in Kundus/Afghanistan jährt sich 2019 zum zehnten Mal. Der Oberst, der den Luftangriff anforderte und gegen die Bedenken der US-Piloten durchsetzte, wurde in der Folge zum General befördert.

Einlullende Militärrituale
Die Parolen für solche Geburtstags-Zapfenstreiche ähneln sich. 2005 hieß es: „50 Jahre Bundeswehr – 50 Jahre Parlamentsarmee“. Klingt gut, vor allem, wenn man schon wieder vergessen hat (oder nie hat zur Kenntnis nehmen wollen), dass der Bundestag sich am 3. Dezember 2004 durch den Beschluss des „Parlamentsbeteiligungsgesetzes“[4] die eigenen Einflussmöglichkeiten weitgehend beschnitten hat.[5] Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft und regelte die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Bundestages gegenüber der Exekutive (Regierung, Minister) neu.
Zentral ist das sog. Vereinfachte Zustimmungsverfahren aus § 4: Ist ein Einsatz von geringer Intensität und Tragweite, sind nur wenige Soldaten beteiligt und handelt es sich nicht um einen Krieg, dann setzt die Regierung das Parlament einfach nur von ihrem Vorhaben in Kenntnis und dieses gilt als genehmigt, wenn nicht binnen einer Woche eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten eine Plenarberatung fordern. Dieses Verfahren wird auch bei der Verlängerung bereits einmal gebilligter Auslandseinsätze angewandt. Ottfried Nassauer hebt auf die erleichterte Kriegsvorbereitung durch das neue Gesetz ab – dadurch,
„dass künftig nur der „konkrete militärische Einsatz“ der Parlamentszustimmung bedarf, nicht aber Auslandseinsätze, die nur der Vorbereitung oder Planung solcher Einsätze dienen. (…) Zu jenen Auslandsverwendungen deutscher Soldaten, die keiner Zustimmung des Bundestages bedürfen, soll deren Einsatz in ständigen multinationalen Stäben der NATO, der EU oder anderer Organisationen kollektiver Sicherheit gehören. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, zustimmungspflichtig sollen lediglich Verwendungen in extra für einen Einsatz zusammengestellten Stäben sein. Auch dies soll Regierung und Verwaltung unliebsame, öffentliche Debatten ersparen. Sowohl die NATO als auch die EU werden künftig im Wesentlichen ihre im Aufbau befindlichen ständigen mobilen Hauptquartiere einsetzen.“[6]
Zweite dramatische Neuerung des Gesetzes war die „Gefahr im Verzug“-Regelung aus § 5: Wenn die Exekutive „Gefahr im Verzug“ erkennt, dann darf sie direkt losschlagen und muss das Parlament nur noch im Nachhinein abstimmen lassen. Dabei geht es um Einsätze, die „keinen Aufschub dulden oder Einsätze zur Rettung von Menschen aus Gefahrenlagen, bei denen eine öffentliche Befassung des Bundestages das Leben der betroffenen Menschen gefährden könnte“. Die Formulierungen sind so unbestimmt, dass sich z.B. Einsätze von Spezialkommandos wie des KSK darunter fassen lassen.
Es handelt sich also im Ganzen um ein Parlamentsentmündigungsgesetz, das ganz schön hilfreich ist bei der neo-imperialen Transformation und Militarisierung der BRD-Außenpolitik (2005 ging es um den Einfluss auf die Rohstoffgebiete im Südsudan). Bei der Kriegsvorbereitung in den Stäben und durch Militärberater in den sog. Krisengebieten muss das Parlament nicht mehr (in)formiert werden, mit öffentlichen Debatten muss man sich kaum noch aufhalten.
Und wenn Militäreinsatz, Kampf, Krieg (vielleicht sogar) erst mal richtig losgehen, dann liegt das Kind bereits im Brunnen bzw. lässt sich die Karte der nationalen Verantwortung umso verpflichtender spielen. Mittlerweile kommt es vor, dass sogar Kampftruppen ganz ohne Wissen und Zustimmung des Parlaments unterwegs sind, wie im Mai 2019 bekannt wurde: Deutsche Spezialeinheiten waren in Niger und Kamerun im Einsatz – ohne Zustimmung des Bundestages. Selbst die niedrige Schwelle des Gesetzes von 2005 wird also noch unterlaufen und damit politisch sturmreif geschossen: Warum noch ein Gesetz, wenn es eh nicht mehr eingehalten wird… Bis es wieder soweit ist, dass die deutsche Generalität tun kann, was sie für richtig hält, statt sich von Demokraten gängeln zu lassen, lässt man es sich bei Militärkonzert und Fackelschein wohlig sein ums Herz.

Europas neue Militärrituale
Oft und gerne werden Gelöbnisse und Zapfenstreiche zu Ehren eines Gastes aus der EU-Nachbarschaft oder aus einem gemeinsamen geschichtspolitischen Anlass ausgeführt. Auch bei entsprechenden Militärritualen im benachbarten EU-Ausland können wir eine europäische Komponente beobachten: So vermitteln etwa paradenförmige Truppenaufmärsche wie z.B. anlässlich des französischen Nationalfeiertags auf der Avenue des Champs-Élysées in Paris einerseits die nationale und staatliche militärpolitische Position: Wir sind bewaffnet, unsere Waffenträger gehorchen auf unsere Befehle und marschieren in Reih und Glied und wir haben Verbündete, die mit uns gemeinsam marschieren. Andererseits wird die Demonstration eines solchen Gewaltpotentials als richtig und unvermeidlich empfunden; der damit verbundene Verweis auf die Gewaltförmigkeit des dahinter stehenden Projekts wird nicht hinterfragt, er ist erst mal undurchschaubar: Beim Nationalfeiertag in Paris marschieren auch deutsche Soldaten mit der deutsch-französischen Brigade, dem Eurocorps; bereits 1994 paradierten deutsche Kampfpanzer erstmals wieder auf den Champs-Élysées.
Europäische Eingebundenheit soll die Zügelung nationaler Militärmächte symbolisieren und ein auch militärisch vereinigtes und nach außen handlungsfähiges und -williges Europa darstellen. Die gemeinsamen europäischen Militärrituale verweisen somit zwar auf einen inner-europäischen Burgfrieden, zugleich aber auch auf die viel-tausendfach tödliche Sicherheit der „Festung Europa“ in ihrem Inneren und an ihren Grenzen und auf den eigenständig globale Interessenpolitik betreibenden Euro-Imperialismus, der strukturelle Gewaltverhältnisse im Weltmaßstab reproduziert und wenn nötig auch mit direkter Gewalt operiert. Ganz im Sinne von Johan Galtungs Konzept von „Kultureller Gewalt“ wird mittels der symbolisch aufgeladenen Militärrituale die Realität so undurchsichtig gemacht, „daß wir eine gewalttätige Handlung oder Tatsache überhaupt nicht wahrnehmen oder sie zumindest nicht als solche erkennen.“[7]
In den Militärritualen verweist die moderne Souveränität – ob national oder im Übergang zur europäischen – mitnichten ausschließlich auf sich selbst. Sie verweist ebenso auf die autoritär-herrschaftlichen Momente, die das Fundament jeder staatlichen Ordnung bilden – auch der Ordnung der formalen Demokratie. Moderne Staaten begegnen einander, indem sie sich ihre protokollarisch domestizierten Gewaltapparate vorführen. Daher haben die sich selbst als zivil-demokratisch verstehenden Nationalstaaten auf der Ebene des diplomatisch-protokollarischen Kontakts auch gar kein Kompatibilitätsproblem mit autoritären, diktatorischen, faschistischen Staatsgebilden.
In den inszenierten Machtvisualisierungen wiederum werden bestimmte Verfahren und Institutionen durch ihre umfassende ästhetische Aufbereitung überhöht.
„Die Akzeptanz, die im demokratischen Machtgebrauch auf der Ebene der Entscheidungsfindung qua Visibilität hergestellt worden ist, muß im autoritär-herrschaftlichen Machtgebrauch auf der Ebene der Ordnungsstiftung durch die Visualisierung der Repressionsmittel hergestellt werden.“[8]
Eine Militärparade auf dem Roten Platz oder der Avenue des Champs-Élysées ist nicht etwas jeweils ganz anderes. Ganz im Gegenteil: Sie bilden das Gemeinsame der vermeintlichen Gegensätze ab auf der Ebene der Visualisierung instrumenteller Staatsmacht. Denn nur diejenige staatliche Herrschaft, die die symbolisch-expressive Dimension ihrer Macht unter Kontrolle, d.h. Visibilität in Visualisierung überführt hat, ist auf Dauer stabil.[9]

Widerstand ist möglich
Tätliche Ritualkritik kann auf der Ebene der Auseinandersetzung um die Machtvisualisierung mit militärischen Mitteln selbst ansetzen: Kommunikationsguerilla – verstanden als das Sammelsurium der Techniken zur Entbergung von Macht und zur Bloßstellung von Herrschaft[10] – greift die auf die Wirkung ihrer Feierlichkeit hin angelegten Veranstaltungen direkt an. Gezielte und kontrollierte Provokationen zwingen die vermeintlich souveräne Staatsmacht, ihre „Visibilitätsreserve“ (Münkler) aufzubrauchen:
„Der Machthaber, der alle Macht zu zeigen gezwungen worden ist, ist nur noch Gewaltanwender. Seine Visibilitätsreserve ist aufgebraucht; er ist bloßgestellt, und Bloßstellung ist in diesem Fall gleichbedeutend mit Machtverlust.“[11]
Zum Schutz des „feierlichen“ Rituals muss der Staat den gänzlich unfeierlichen Teil seines Repressionsapparats aufbieten. Prävention und Verfolgung provokativer Militärritualkritik bringt die Gesamtheit staatlicher Repressionsgewalt mit all ihren ineinandergreifenden Formen zum Vorschein.
Störung und Provokation entkleidet den Truppenkörper in den Militärritualen seiner martialischen Ästhetik: Die Staatsmacht ist gezwungen, bei diesem Anlass, der der eigenen feierlichen Machtvisualisierung dienen soll, sich weit über das geplante symbolische Maß hinaus als Unterdrückungsmechanismus zu zeigen: In der Notwendigkeit, „Sicherheit und Ordnung“ rund um das Militärritual um jeden Preis und mit allen Mitteln aufrechtzuerhalten, zeigt der Staat seine gesamten Repressionsmaterialien (gepanzerte Riot-Cops, Wasserwerfer, Räumpanzer) und Repressionsmethoden (Absperrung und Überwachung öffentlichen Raums, Einschränkung diverser Bürgerrechte von Ritualkritikern, Kriminalisierung und strafrechtliche Verfolgung rein symbolischer Interventionen), wenn er sie nicht sogar gefällig einsetzt gegen den dissidenten, friedenspolitisch aktiven Teil der eigenen Bevölkerung. Mit dem Versuch, der demokratischen Herrschaft ihr militärrituell konstruiertes Kleid vom Körper zu reißen, ist diese keinesfalls völlig bloßzustellen. Aber immerhin zeigt sie ihr hässliches, repressives Korsett.

Weiterführende Literatur zu Militärritualen und Zapfenstreich:
Euskirchen, Markus (2005): Militärrituale. Analyse und Kritik eines Herrschaftsinstruments, Köln: Papyrossa. https://www.euse.de/wp/militarrituale/
Steuten, Ulrich (1999): Der große Zapfenstreich: Eine soziologische Analyse eines umstrittenen Rituals. Duisburger Beiträge zur soziologischen Forschung, 1999, 2

Anmerkungen
1 Vgl. zum Konzept des „gerechten Krieges“ einen der prominenteren Fürsprecher: Walzer, Michael (1982): Gibt es den gerechten Krieg?, Stuttgart: Klett-Cotta, und kritisch: Steinweg, Reiner (Hg.) (1980): Der gerechte Krieg: Christentum, Islam, Marxismus. Friedensanalysen Bd. 12, Frankfurt/M.: Suhrkamp.
2 Brenner, Helmut (1992): Musik als Waffe? Theorie und Praxis der politischen Musikverwendung, dargestellt am Beispiel der Steiermark 1938-1945, Graz: Weishaupt: S. 31
3 Vgl. Euskirchen, Markus (2005): Militärrituale. Analyse und Kritik eines Herrschaftsinstruments, Köln: Papyrossa; Steuten, Ulrich (1999): Der große Zapfenstreich: Eine soziologische Analyse eines umstrittenen Rituals. Duisburger Beiträge zur soziologischen Forschung, 1999, 2.
4 Den Gesetzestext und affirmative Abhandlungen dazu bietet, http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-Parlamentsbeteiligungsgesetz.html.
5 Eine kritische verfassungsrechtliche Bewertung von Martin Kutscha, VDJ (http://www.vdj.de/Bundesseiten/2003-11-29_buwe-entsenden.html).
6 Eine ausführliche Darstellung des Gesetzes mit kritischer Kommentierung kommt von Ottfried Nassauer, BITS (http://www.bits.de/public/ndrinfo/sunds120604.htm).
7 Galtung, J. (1998): Frieden mit friedlichen Mitteln: Friede und Konflikt, Entwicklung und Kultur, Opladen: Leske+Budrich (343)
8 Münkler, H. (1995): Die Visibilität der Macht und die Strategien der Machtvisualisierung; in: Göhler, G. (Hg.): Macht der Öffentlichkeit – Öffentlichkeit der Macht, Baden-Baden: Nomos, 213-230 (215)
9 Vgl. Münkler 1995: 226.
10 Vgl. autonome a.f.r.i.k.a gruppe, Blissett, L., Brünzels, S. (1998): Handbuch der Kommunikationsguerilla, Hamburg: Libertäre Assoziation
11 Münkler 1995: 227.