IMI-Aktuell 2019/121
Schäuble: Kein Konsens!
(19.02.2019)
Schon länger wird besonders von deutschen Vertretern auf die Ausweitung Qualifizierter Mehrheitsentscheidungen in der Europäischen Union gepocht (siehe AUSDRUCK (Dezember 2018)). Mehrere Medienportale berichten unter Berufung auf die DPA, auch Wolfgang Schäuble habe sich in einem Gespräch mit dem rbb-Inforadio am 18.02.2019 für eine Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Ministerrat der Europäischen Union ausgesprochen. Völlig korrekt ergänzt Spiegel Online: „Einstimmigkeit ist im EU-Ministerrat in folgenden Politikbereichen erforderlich: gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Bürgerrechte, EU-Mitgliedschaft, Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften über indirekte Besteuerung, EU-Finanzen, einige Bestimmungen im Bereich Justiz und Inneres und Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften im Bereich soziale Sicherheit. In allen anderen Bereichen sind dort schon seit dem Lissaboner Vertrag von 2009 Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit möglich.“
Ein nicht gerade unbedeutendes Detail, welches in all diesen Berichten (Spiegel Online eingeschlossen) unterschlagen wird, und welches nur erfährt, wer sich das Interview tatsächlich anhört Min. 09:00 – 09:38), ist, dass sich die Schäublesche Forderung ganz explizit auf eine Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bezieht. Hier der Kontext: Schäuble, die Frage des Reporters bejahend, ob eine Übertragung weiterer nationalstaatlicher Kompetenzen auf die EU-Ebene mit Hinblick auf die Europawahlen nicht stärker beworben werden müsse: „Wir werben zum Beispiel mit großem Nachdruck für eine Europäische Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Der Spitzenkandidat Manfred Weber […] fordert immer wieder, dass wir das Einstimmigkeitsprinzip in den Europäischen Verträgen für Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik aufgeben sollen. Da stimme ich ihm völlig zu – Einstimmigkeitsprinzip heißt, dass der langsamste alles blockieren kann. Deshalb brauchen wir ein System von Mehrheitsentscheidungen, von mir aus qualifizierten Mehrheitsentscheidungen, aber da gibt es immer wieder auch Widerstand. Aber an der Europapartei CDU/CSU scheitert es ganz sicher nicht.“
Das bis jetzt in der GASP gültige Abstimmungsverfahren der Einstimmigkeit gewährt auch kleineren EU-Staaten ein starkes Mitwirkungsrecht. Eine qualifizierte Mehrheit, wie sie seit der institutionellen Reformen im Lissabon-Vertrag heute in vielen Fragen Standard-Abstimmungsmodus im EU-Rat ist (nicht zuletzt dank der jahrelangen Bemühungen Wolfgang Schäubles – so bereits im Schäuble-Lamers-Papier, dem sogenannten Kerneuropa-Papier von 1994), würde das Entscheidungsgewicht im Rat ganz entscheidend zugunsten der bevölkerungsreichen Mitgliedsstaaten verschieben.
Eine Qualifizierte Mehrheit bedeutet in der Praxis: Damit eine Entscheidung zustande kommt, müssen a) 55% der Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung geben, welche b) zusammen mindestens 65% der Gesamtbevölkerung der Europäischen Union präsentieren. An dieser Gesamtbevölkerung hat die BRD mit ihren knapp 83 Mio. Einwohnern einen erheblichen Anteil (aktuell 16,12%, nach einem Brexit 18,5%). Die durschnittliche Bevölkerungszahl eines EU-Landes liegt, GB noch mit eingerechnet, z.Z. bei über 18 Millionen Einwohnern (512,6 geteilt durch 28). Sechs Staaten liegen über dem Schnitt, zweiundzwanzig darunter: Sechs (bald 5) Gewinner, achtzehn Verlierer. Unterm Strich würde ein Übergang zur Qualifizierten Mehrheit in der GASP den Machtanspruch des deutsch-französischen Führungsduos entscheidend konsolidieren und garantieren, dass sich die zukünftige EU-Außenpolitik primär nach deutsch-französischen Vorstellungen richtet (siehe auch IMI-Standpunkt 2019/003) (sw)