IMI-Aktuell 2019/085
Rüstungsexporte in die Türkei
(04.02.2019)
Im Zuge des zweitägigen Besuchs vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier und 80 Mitreisenden, darunter Bundestagsabgeordnete und Wirtschaftsvetreter am 25.10.18 in die Türkei, erfolgte eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Neue Rüstungsexporte in die Türkei“. Die Bundesregierung blieb bei der Frage, wie weit nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne der Firma Rheinmetall, mit einem türkischen Partnerunternehmen in der Türkei den Panzer Altay zu bauen, ohne Auskunft. „Etwaige Pläne der Rheinmetall AG sind eine unternehmerische Entscheidung. Für daraus resultierende Anträge zur Ausfuhr nach Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz kontrollierter Güter oder Technologie aus Deutschland gelten die restriktiven Regeln der Rüstungsexportkontrolle. Die Bundesregierung erteilt über etwaige laufende Antragsverfahren unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) keine Auskunft.“ Die Bundesregierung betont wiederholt, dass keine Gespräche über Rüstungsexporte bei diesem Besuch geschehen sind und nach Nachfrage, inwieweit das militärische Engagment der Tükei in Syrien die Entscheidungen der Bundesregierung bei Rüstungsexporten beinflusse, kam die Bundesregierung zum Schluss, dass sie Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall entscheide und seit dem Putschversuch im Juli 2016 eine vertiefte Einzelfallprüfung erfolge.Dennoch beträgt der Gesamtwert der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter in die Türkei im ersten Halbjahr 2018: 10.109.964 Euro. (lk)