Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2019/051

KSK: Hitlergruß (II)

(22.01.2019)

Gegen den ehemaligen KSK-Kompaniechef Pascal D. wurde ein Strafbefehl in Höhe von 4000 Euro verhängt, weil dieser auf einer offiziellen Veranstaltung anlässlich seines Abschieds mit anderen Soldaten den Hitlergruß gezeigt haben soll (vgl. IMI-Standpunkt 2017/026). Nachdem er zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, akzeptierte er diesen einem Bericht von Panorama zufolge nun: „Ein Oberstleutnant des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr hat einen Strafbefehl wegen eines Hitlergrußes akzeptiert. Das bestätigten das Amtsgericht Böblingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart […] Damit wird der Strafbefehl über 4.000 Euro rechtskräftig. […] Der rechtskräftige Strafbefehl ist insbesondere deshalb bemerkenswert, da zuvor interne Ermittlungen der Bundeswehr zum gegenteiligen Ergebnis gekommen waren. Offenbar schenkte die Bundeswehr den Aussagen der untergebenen Soldaten Glauben, die keinen Hitlergruß ihres Kompaniechefs gesehen hatten. Die Bundeswehr erklärte dazu, von diesem Vorgang noch keine Kenntnis zu haben. Die internen Ermittlungen zu dem Soldaten dauerten weiter an. Zur Zeit dürfe der Soldat seinen Dienst nicht ausüben. […] Keine Hinweise habe man auf den Hitlergruß, so die Bundeswehr nach ersten Ermittlungen. Die Truppe stützte sich auf Aussagen von anwesenden Elitesoldaten, die von Vorgesetzten im Nachgang zu dem Abend befragt wurden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart kam nach monatelangen Ermittlungen zu einem anderen Ergebnis und hielt die Aussagen der Augenzeugin für glaubhaft.“ Wegen des Widerspruchs gegen den Strafbefehl war zuvor eine Verhandlung am 27.2.2019 vor dem Amtsgericht Böblingen anberaumt worden, wie die taz berichtete. Möglicherweise scheute er das Licht der Öffentlichkeit.

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