Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2019/036

Gbagbo: Freispruch

(16.01.2019)

Bei den umstrittenen Wahlen in der Elfenbeinküste 2010 wurde Alassane Ouattara von der „internationalen Gemeinschaft“ – sprich: dem Westen – zum Sieger über seinen Herausforderer Laurent Gbagbo erklärt. Auch bei den anschließenden Unruhen stand der Westen fest an der Seite Ouattara, was in IMI-Standpunkt 2014/024 als Teil eines von langer Hand geplanten Vorgehens beschrieben wurde: „Diese Strategie lief ganz offensichtlich darauf hinaus, einen Bürgerkrieg zu provozieren, in welchem die vor Ort stationierten französischen Soldaten und die UN-Soldaten der UNOCI im entscheidenden Moment auf Seiten der Truppen Ouattaras eingreifen und so deren Sieg garantieren sollten.“

Im Jahr 2011 wurde Gbagbo festgenommen und vor dem Internationalen Strafgerichtshof für angeklagt, der ihn nun aber freisprach. Tagesschau.de schreibt: „Der Internationale Strafgerichtshof hat den Ex-Präsidenten der Elfenbeinküste freigesprochen. […] Gbagbo musste sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mordes, Vergewaltigung und der Verfolgung politischer Gegner bei blutigen Unruhen nach seiner Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2010 verantworten. […] Auslöser der monatelangen Unruhen war die Weigerung von Gbagbo, den Wahlsieg seines Rivalen Alassane Ouattara anzuerkennen. Während der Unruhen waren in dem westafrikanischen Land mehr als 3000 Menschen getötet worden. […] Das Gericht konnte aber keinen Beweis erkennen, dass es einen ‚Plan‘ zur Anstachelung zu der Gewalt gab. Letztlich setzte sich damals Ouattara mit Unterstützung einer Blauhelmtruppe unter Führung der früheren Kolonialmacht Frankreich durch und wurde zum Präsidenten erklärt.“ (jw)

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