IMI-Aktuell 2018/517
„Vergeltungsschläge“: Rechtswidrig
(12.09.2018)
In der aktuellen Diskussion über eine deutsche Beteiligung an „Vergeltungsschlägen“ im Falle eines noch gar nicht erfolgten Giftgaseinsatzes der syrischen Truppen in Idlib (s. IMI-Aktuell 2018/512) spielt die Tatsache eine bemerkenswert kleine Rolle, dass solche Militärschläge offenkundig völkerrechtswidrig wären. Dies bestätigte nun auch ein Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, der auch darauf hinweist, dass ein entsprechender Einsatz darüber hinaus verfassungswidrig wären, wie unter anderem der Merkur (online) berichtet: „Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von ‚Vergeltungsschlägen‘ gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig …Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen (vgl. zur Verfassungsbindung des Gesetzgebers Art. 20 Abs. 3 S. 1 GG).“